Tagesausflüge ins Kleinwalsertal und nach Jungholz sind auch weiterhin möglich, ohne dass danach eine Quarantänepflicht bei der Wiedereinreise nach Bayern besteht. Entsprechende Informationen unserer Redaktion bestätigte ein Sprecher der Polizeidirektion in Kempten.
Quarantäne-Pflicht nach Aufenthalt in Risikogebiet
Wie berichtet, besteht seit Montag auch für Tagestouristen eine Quarantänepflicht, wenn sie nach einem Aufenthalt in einem Corona-Risikogebiet wieder nach Bayern einreisen. Der Freistaat will damit auch den Ski- und Wandertourismus über die Grenzen unterbinden. Ausnahmen gibt es laut Verordnung nur, wenn der Auslandsaufenthalt in einem Risikogebiet aus einem „triftigen Grund“ erfolgt. Wörtlich heißt es: „Triftige Reisegründe sind berufliche, dienstliche, geschäftliche, schulische, medizinische oder familiär bedingte Gründe sowie Besorgungen des täglichen Bedarfs. Ausdrücklich davon ausgenommen sind „sportliche oder touristische Zwecke“.
Jungholz gilt nicht als Risikogebiet
Die zu Tirol gehörende österreichische Exklave Jungholz gilt nach der aktuellen Bewertung des Robert Koch Instituts (RKI) anders als dieses Bundesland jedoch ausdrücklich nicht als Risikogebiet. Das gilt genauso für das zu Vorarlberg gehörende Kleinwalsertal, ebenfalls eine Exklave. Beide sind vom Mutterland mit normalen Verkehrsmittel nur über Deutschland erreichbar.