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Testpflicht bei Ausreise aus Tirol in Kraft getreten

Corona-Krise

Testpflicht bei Ausreise aus Tirol in Kraft getreten

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    Sorge um eine weitere Ausbreitung der Coronavirus-Mutation: Wer Tirol verlässt, muss einen negativen Corona-Test vorlegen. Die österreichische Polizei kontrolliert die Ausreisenden.
    Sorge um eine weitere Ausbreitung der Coronavirus-Mutation: Wer Tirol verlässt, muss einen negativen Corona-Test vorlegen. Die österreichische Polizei kontrolliert die Ausreisenden. Foto: picture alliance/dpa/KEYSTONE | Gian Ehrenzeller

    Ein Verlassen des Bundeslands in Richtung Deutschland oder in angrenzende österreichische Bundesländer ist in den nächsten zehn Tagen nur mit einem negativen Corona-Test möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Maßnahme soll helfen, eine Verbreitung der in Tirol gehäuft aufgetretenen südafrikanischen Corona-Variante zu verhindern.

    Rund 1200 Polizisten und Soldaten werden nach Angaben der Behörden für die engmaschigen Kontrollen in der Corona-Krise eingesetzt. Ein Verstoß kann bis zu 1450 Euro kosten. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Kinder sowie der Güterverkehr und die Durchreise ohne Zwischenstopp.

    (Lesen Sie auch: Einreise ins Tannheimer Tal nur mit aktuellem Corona-Test möglich)

    Die Bundesregierung will ab Sonntag mit eigenen Maßnahmen auf die Ausbreitung der südafrikanischen Corona-Variante in Tirol reagieren. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Tschechien und Tirol am Donnerstag als sogenannte Virusmutationsgebiete eingestuft. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe entschieden, ab Sonntag neben den seit der Flüchtlingskrise bestehenden Binnengrenzkontrollen zu Österreich auch an den Grenzen zu Tschechien vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen, teilte ein Sprecher mit.

    (Lesen Sie auch: "Rülpser", "Farce", "Sperrt's uns doch ein" - So heftig streiten Österreicher und Bayern um Tirol)

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erläuterte am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Markus Lanz", dass jeder, der dann aus Tirol oder Tschechien einreise, einen negativen Corona-Test vorlegen müsse. Es gebe dabei keine Ausnahmen.

    In Tirol wurden zwischen dem 23. Dezember und dem 9. Februar 438 bestätigte und teils unbestätigte Fälle der südafrikanischen Corona-Variante festgestellt.

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