Für laute Motorräder mit mehr als 95 dB(A) Standgeräusch bleiben die Fahrverbote in Tirol auch 2023 bis zum 31. Oktober bestehen.
Bild: Ralf Lienert
Für laute Motorräder mit mehr als 95 dB(A) Standgeräusch bleiben die Fahrverbote in Tirol auch 2023 bis zum 31. Oktober bestehen.
Bild: Ralf Lienert
Im Zuge einer Politphase wurden vor gut drei Jahren Fahrverbote für besonders laute Motorräder in den Tiroler Bezirken Reutte und Imst eingeführt. Auch in diesem Jahr gelten diese Verbote zwischen dem 15. April und 31. Oktober. Wer sich nicht daran hält, kann mit Geldbußen bis 220 Euro belangt werden. Viele Biker haben sich mit den Vorgaben längst arrangiert, andere üben harsche Kritik.
Die Tiroler Landesregierung begründet ihre Entscheidung damit, dass sich durch den wachsenden Motorradverkehr und die erhebliche Lärmbelastung 44 Prozent der dortigen Bevölkerung beeinträchtigt fühlen. Vor allem das hochtourige Fahren, das Aufheulen lassen des Motors beim Beschleunigen oder Bremsen, wird als störend empfunden.
Mit dem Motorrad kurvige Passstraßen in den Bergen fahren, ist für viele Motorradfans ein Höhepunkt der Saison. Fest steht aber auch: Wer eine Tour mit dem (lauten) Motorrad plant, sollte die Fahrverbote auf bestimmten Strecken bereits im Vorfeld berücksichtigen.
Das Verbot gilt in Tirol auf diesen Straßen für Motorräder mit Standgeräusch (Nahfeldpegel) mehr als 95 dB (A):
Die Fernpass-Straße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.
Lärm wirkt sich negativ auf den gesamten Organismus eines Menschen und die Gesundheit aus. Es entsteht Stress. Und noch mehr. Schon ab 85 Dezibel (dB) kann das menschliche Gehör irreparablen Schaden nehmen: Das Hörvermögen ist fortan gemindert. Ab etwa 95 dB ist der Lärm oftmals unerträglich – der Krach kann jetzt weh tun.
Aber wie laut sind für ein menschliches Gehör jene 95 dB, die auf manchen Straßen Tirols zu Fahrverboten für Motorräder führen? So leise oder laut fühlt sich zum Beispiel an:
Schmerzgrenze für die Ohren sind 120 Dezibel. Diese Grenze wird erreicht zum Beispiel beim Betrieb einer Kettensäge oder der Arbeit mit einem , Presslufthammer.
Nach Sicherungsarbeiten wurden Dienstagnachmittag, 30. Mai 2023, beide Sperren entlang der L 237 Kühtaistraße (Sperre zwischen Ochsengarten und Kühtai sowie Sperre zwischen Oetzerau und Ochsengarten) aufgehoben. Nach Murenabgängen und Hangrutsch waren umfangreiche Aufräum- und Sicherungsarbeiten durchgeführt worden.
Im Bereich der Vermurung zwischen Oetzerau und Ochsengarten wird die Straße bis zum endgültigen Abschluss der Böschungssicherung und Bachverbauung vorläufig einspurig mit Ampelregelung geführt. Die übrigen Abschnitte der L 237 Kühtaistraße sind zweispurig befahrbar.