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219a: Werbeverbot für Abtreibungen soll fallen - Gesetzentwurf im Kabinett

Paragraph 219a

Werbeverbot für Abtreibungen soll fallen - Gesetzentwurf im Kabinett

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    Der umstrittene Paragraph 219a, der die Werbung für Abtreibungen untersagt, soll abgeschafft werden.
    Der umstrittene Paragraph 219a, der die Werbung für Abtreibungen untersagt, soll abgeschafft werden. Foto: Daniel Bockwoldt, dpa (Symbolbild)

    Dazu hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) Mitte Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nun im Kabinett beraten werden soll. Danach muss sich noch der Bundestag mit dem Entwurf befassen.

    Der Entwurf sieht die Aufhebung des Paragrafen 219a vor, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das will die Bundesregierung nun ändern. (Lesen Sie auch: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen? Das sagen Experten im Allgäu)

    Kabinett könnte sich auch mit neuen Corona-Regeln ab 20. März befassen

    Ein weiteres Kabinettsthema könnte nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auch ein Entwurf zu den Corona-Regeln sein, die ab dem 20. März gelten sollen. Bei dem Entwurf, an dem Lauterbach zufolge am Dienstagabend noch gearbeitet wurde, soll es unter anderem um Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht gehen und um Sonderregeln für Gegenden mit besonders hohen Ansteckungsraten. Eine neue Regelung dazu ist deshalb nötig, weil zum 20. März die meisten bislang geltenden Corona-Beschränkungen auslaufen.

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