33 Fragen und eine Stunde Zeit: Das sind die Rahmenbedingungen für den
. Migrantinnen und Migranten müssen insgesamt 17 der 33 Fragen richtig beantworten, um eine Chance auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben. Wir haben hier eine Auswahl der echten Prüfungsfragen. Schaffen Sie es, alle Fragen richtig zu beantworten?Die Einbürgerung in Deutschland soll in Zukunft übrigens erleichtert werden. Der Bundestag hat am Freitag eine entsprechende Gesetzesreform beschlossen. Einbürgerungen werden damit schon nach fünf statt nach acht Jahren möglich. Bei "besonderen Integrationsleistungen" wie guten Leistungen in Schule oder im Beruf oder bürgerschaftlichem Engagement kann eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.
Zudem bekommen Kinder ausländischer Eltern künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt - bisher war das erst nach acht Jahren der Fall.
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Für viele Migrantinnen und Migranten bedeutet die Einbürgerung allerdings mehr als nur einen Test: Die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, ist ein hoher bürokratischer Aufwand und eine Identitätsfrage. Hier erzählt ein Mann aus Syrien seine Geschichte.
Wann habe ich Anspruch auf die Einbürgerung?
Der bestandene Einbürgerungstest ist allerdings nur eine von zehn Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland. Laut der Website der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration müssen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland.
- Sie können Ihre Identität nachweisen.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).

- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie ordnen sich in die deutschen Lebensverhältnisse ein.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
- Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.