Ein Spritz, ein Espresso und eine Kugel Eis an der Promenade - das verbinden viele Allgäuer mit dem Gardasee. Ihnen kommt dabei entgegen, dass sie gerade einmal etwa fünf Stunden Fahrt von dem Sehnsuchtsgewässer trennt. Umso besser, dass sich Italien seit Kurzem auf einem schrittweisen Lockerungskurs befindet. Allerdings hat das Robert-Koch-Institut (RKI) ganz Italien zum Corona-Risikogebiet erklärt. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen dorthin. Möglich ist das dennoch - unter bestimmten Voraussetzungen, die vor allem bei der Einreise und bei der Rückkehr gelten.
Diese Corona-Regeln gelten in Italien: Gastronomie, Ausgangssperre, Maskenpflicht
- Fast überall in Italien dürfen Restaurants und Bars auch abends im Außenbereich an Tischen servieren. Ab 1. Juni sollen die Menschen in Lokalen auch wieder drinnen sitzen dürfen.
- Ab 22 bis 5 Uhr gilt weiter ein Ausgangsverbot. Allerdings hat die Regierung in Rom am Montag beschlossen, dass sich der Start der Sperrstunde um eine Stunde, also auf 23 Uhr, verschiebt. Die Maßnahme tritt nach der offiziellen Publikation des Dekrets in Kraft. In einem nächsten Schritt ab 7. Juni wird das Ausgangsverbot dann auf Mitternacht geschoben. Dem ADAC zufolge könnten ab dem 21. Juni die nächtlichen Ausgehverbote komplett wegfallen.
- Museen und Kinos haben bereits geöffnet.
- Allgemein ist in dem Mittelmeerland ein Abstand zu anderen Menschen von mindestens einem Meter vorgeschrieben. Masken sind ab dem Alter von sechs Jahren Pflicht, auch unter freiem Himmel. Das gilt insbesondere in Geschäften, Zügen oder anderen geschlossenen Räumen. In öffentlichen Verkehrsmitteln darf außerdem maximal die Hälfte der Plätze besetzt sein.
Negativtest, Onlineformular: Voraussetzungen für eine Einreise in Italien
Dem Auswärtigem Amt zufolge können die Menschen aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland ohne Quarantänepflicht nach Italien einreisen. Hierfür müssen Urlauber einen Antigen- oder PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter zwei Jahren. Zudem muss man seine Einreise nach Italien über ein Online-Formular anmelden. Für Südtirol gibt es ein eigenes Formular.
So ist die Durchreise vom Allgäu durch Österreich geregelt
Wer vom Allgäu nach Italien mit dem Auto unterwegs ist, fährt durch Österreich. Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich, heißt es beim Auswärtigem Amt. Es sei allerdings mit Verzögerungen an den Grenzen zu rechnen. Transitreisende sind demnach von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Wie sieht es mit der Rückreise von Italien nach Deutschland aus?
- Bei der Rückreise nach Deutschland ist laut dem Bundesinnenministerium Folgendes zu beachten: Die Rückkehrer müssen sich vor der Einreise in Deutschland über eine Webseite anmelden (Digitale Einreiseanmeldung) und einen entsprechenden Nachweis dabei haben.
- Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkommt, ist generell verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Allerdings kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird (verbindlich für alle Personen ab 6 Jahren). Wenn der Nachweis noch vor der Einreise übermittelt wird, ist keine Quarantäne erforderlich.
- Generell müssen alle Urlaubsrückkehrer spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen Negativtest vorlegen (oder genesen oder geimpft sein). Es gilt ein negativer Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wer den Test erst nach der Einreise vorlegt, ist bis dahin zur Quarantäne verpflichtet.
Diese Regeln gelten fürs Autofahren in Italien
Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt, gibt es dem ADAC zufolge keine Einschränkungen. Sobald aber Menschen aus mehreren Haushalten zusammen unterwegs sind, müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem müssen die Insassen dann die Abstandregeln beachten, weshalb die Anzahl der Mitfahrer begrenzt ist: Dem italienischen Außenministerium zufolge dürfen in diesen Fällen höchstens zwei Menschen je Sitzreihe mitfahren. Sie müssen auf den Sitzen an der Seite Platz nehmen. Der Beifahrersitz muss frei bleiben.
In Südtirol ist die Zahl der Mitfahrer laut Auskunft der Verkehrsmeldezentrale in Bozen hingegen nicht begrenzt. Kommen sie aus verschiedenen Haushalten, müssen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt auch in Friaul und Venetien. Im Trentino indes sind Menschen, die miteinander in engem Kontakt stehen, Haushaltsangehörigen gleichgestellt.
Auch in Österreich ist Urlaub seit dem 19. Mai erlaubt. Welche Regeln bei Gastronomie, Hotels, Einreise und Rückkehr gelten, lesen Sie hier.