August 2022 bedeutet für die Menschen in Deutschland wieder einige Veränderungen und neue Gesetze. Konkrete Auswirkungen haben die zum Beispiel bei Arbeitsverträgen und Geldanlagen, aber auch eine Ausweitung der Masern-Impfpflicht steht an. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen im August:
Neu ab August 2022: Arbeitsverträge müssen mehr Informationen enthalten
Ab 1. August 2022 müssen in neuen Arbeitsverträgen mehr Informationen festgehalten sein. Dazu gehört:
- Die Dauer einer Probezeit - sie muss zudem in befristeten Arbeitsverträgen im angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsvertrages stehen. Ebenso ist bei befristeten Verträgen ein konkretes Enddatum zu nennen.
- Beim Arbeitslohn ist die Zusammensetzung und die Höhe einschließlich der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Prämien oder Sonderzahlungen getrennt anzugeben. Und auch im Einzelfall, wenn diese fällig sind.
- Daneben sind auch Fortbildungen mit aufzuführen und das Verfahren bei einer Kündigung transparent aufzuzeigen.
Arbeitgeber, die sich nicht an die neuen Regeln halten, müssen mit Bußgeldern rechnen.
Masern-Impfpflicht: Nicht geimpfte Kinder können ab 1. August von Kita ausgeschlossen werden
Kinder, die neu in einer Kita oder Schule aufgenommen werden, müssen schon seit März 2020 einen Masern-Impfschutz nachweisen. Bis 31. Juli müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte da sein, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Nichtgeimpfte Kinder können ab 1. August vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Gegen ungeimpfte Angestellte können die Gesundheitsämter ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen.
Ab August läuft der Gas-Notfallplan
Wegen der Energiekrise wollen die EU-Staaten ab August weniger Gas verbrauchen. Ein Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum ab August bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Wie das Ziel erreicht werden soll, bleibt den Staaten überlassen. Für Verbraucher selbst hat der Notfallplan zunächst
. Deutschland profitiert dabei zudem von einer Ausnahme, die die Gasverbräuche zur Lebensmittelproduktion, beispielsweise von Unternehmen, die Düngemittel herstellen, herausrechnet.Wie voll sind die Gasspeicher in Deutschland? hier der aktuelle Füllstand.
Anlageberater müssen auch nachhaltige Anlagen anbieten
Anlageberater müssen Kunden vom 2. August an nach ihren Präferenzen zum Thema Nachhaltigkeit befragen und Anlegern dann passende Angebote präsentieren. Hintergrund ist eine Richtlinie der EU.
Gesetzesänderung: Bafög steigt deutlich am 1. August 2022
Für Studierende, Auszubildende und Schüler, die Bafög bekommen, gelten ab 1. August zahlreiche Erleichterungen. So steigen die Bafög-Sätze um knapp sechs Prozent. Zudem gibt es höhere Freibeträge sowie höhere Wohnzuschläge für jene Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen.
In Bayern beginnen am 1. August die Schulferien - anderenorts enden sie
In Bayern beginnen am 1. August die Sommerferien. Sie dauern bis zum 13. September. Anderenorts heißt es für die Schülerinnen und Schüler dagegen schon wieder "zurück in die Klassen". Als Erste kehren die Buben und Mädchen in Nordrhein-Westfalen zurück, ab dem 10. August ist dort wieder Schule.
TV-Klassiker kehren aus der Sommerpause zurück
Im August kehren einige TV-Formate aus der Sommerpause zurück, etwa einige aktuelle Talkshows von ARD und ZDF. Die Rückkehr des ARD-Montagstalks "Hart aber fair" mit Frank Plasberg ist für den 15. August geplant, die von Sandra Maischberger für den 30. August. Den ersten neuen "Tatort" soll es dagegen erst im September geben.
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