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Änderungen und neue Gesetze im März 2022: Das ändert sich bei Impfung, Garten, Zeitumstellung

Neue Gesetze ab 1. März

Impfpflicht, Garten, Sommerzeit: Das ändert sich im März 2022 in Deutschland

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    Im März gibt es wieder mehrere Änderungen und neue Gesetze in Deutschland. Wichtig für Hobbygärtner: Ab heute ist das Hecke schneiden verboten - sofern es nicht um leichtes Stutzen geht.
    Im März gibt es wieder mehrere Änderungen und neue Gesetze in Deutschland. Wichtig für Hobbygärtner: Ab heute ist das Hecke schneiden verboten - sofern es nicht um leichtes Stutzen geht. Foto: Christin Klose

    Im März 2022 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu. Denn neue Gesetze treten in Kraft, dazu kommen Veränderungen, die es regelmäßig im März gibt. Hier der aktuelle Überblick.

    Mit dem Beginn des neuen Monats treten auch im März 2022 wieder viele Änderungen in Kraft. Unter anderem werden die Corona-Regeln gelockert.

    Neue Corona-Regeln im März 2022: Weitere Lockerungen in Sicht

    Die Corona-Regeln werden im März deutlich gelockert.

    • Vom 4. März an ist der Zugang zu Gastronomie und Hotellerie auch schon mit negativem Test möglich, es gilt die 3-G-Regel.
    • Nach Beschluss von Bund und Ländern dürfen ab dem 4. März auch in Sportstadien wieder bis zu 75 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden. In Hallen dürfen maximal 6000 Zuschauer bei höchstens 60 Prozent Auslastung eingelassen werden.
    • Vom 20. März an sollen dann alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus fallen. Das gilt - aber weiter abhängig von der Pandemielage - auch für die Beschränkungen bei der Zulassung von Zuschauern.
    • Ausgenommen ist die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Sie gilt weiterhin.

    Änderung im März 2022: Corona-Impfpflicht in bestimmten Berufen tritt in Kraft

    Für Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, gilt ab 16. März 2022 die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bis zum 15. März müssen Betroffene nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese entscheiden dann über das weitere Vorgehen im Einzelfall.

    Neu ab 1. März: Verträge können einfacher gekündigt werden

    Bisher stand in vielen AGB, dass Verträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern. Das ändert sich jetzt, wie die Verbraucherzentralen berichten. Für Verträge, die ab 1. März 2022 geschlossen werden, gilt nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Verbraucher können ihre Verträge also fortan jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. "Durch das Gesetz werden Verbraucher:innen besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt", so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

    Betroffen sind zum Beispiel Verträge

    • für Telefon, Internet und Mobilfunk
    • für das Fitnessstudio
    • für Streamingdienste wie Netflix oder Spotify
    • für Strom und Gas

    Auch im März: Frühlingsanfang und Zeitumstellung auf Sommerzeit 2022

    Am 1. März ist meteorologischer Frühlingsanfang 2022. Aber mindestens ebenso wichtig: Am 27. März ist Zeitumstellung auf Sommerzeit 2022. Schon wieder Zeitumstellung? Tatsächlich wird an diesem Tag die Uhr um eine Stunde von 2 auf 3 Uhr vorgestellt - obwohl die Politik schon seit mehreren Jahren verspricht, die Zeitumstellung abzuschaffen.

    Hecken schneiden ab 1. März 2022 wieder verboten

    Hecken und Gebüsche dürfen zwischen dem 1. März und 30. September nicht mehr beseitigt oder zurückgeschnitten werden. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz einheimischer Vögel. Allerdings darf man Bäume oder Hecken durchaus auch nach dem 1. März zurechtstutzen. "(...) Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen", heißt es im Gesetz wörtlich. Wer zwischen 1. März und 30. September seine Hecke einfach nur in Form bringen will, kann dies ohne Weiteres tun.

    Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder ab März

    Am 1. März 2022 müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Darauf weist der ADAC hin. Die neuen Kennzeichen sind grün. Nur mit ihnen besteht ein Versicherungsschutz.

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