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Rente, Steuern, Minijobs, Hartz IV: Änderungen und neue Gesetze 2022

Änderungen und neue Gesetze

Rente, Steuern, Minijobs: Das ändert sich 2022 für Arbeitnehmer in Deutschland

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    Für Arbeitnehmer, aber auch für Rentner ändert sich 2022 Einiges in Deutschland - mit konkreten Auswirkungen aufs Geld. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und neuen Gesetze.
    Für Arbeitnehmer, aber auch für Rentner ändert sich 2022 Einiges in Deutschland - mit konkreten Auswirkungen aufs Geld. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und neuen Gesetze. Foto: IMAGO/Sven Simon

    Auf Arbeitnehmer, aber auch auf Rentner kommen 2022 einige Veränderungen zu. Und die haben vor allem finanzielle Folgen. Ein Überblick über die bereits bekannten Veränderungen 2022 bei Renten, Jobs und Steuern.

    Die Rente steigt 2022 - aber nicht so hoch wie erwartet

    Rentnerinnen und Rentner werden ab Juli 2022 mehr Geld in der Tasche haben. Allerdings fällt die Rentenerhöhung nicht so groß aus, wie zunächst erwartet. Im November war eine satte Rentenerhöhung um 5,2 Prozent im Westen und 5,9 im Osten prognostiziert worden. Doch dann kündigte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP an, den von der Vorgängerregierung ausgesetzten Nachholfaktor wieder einzuführen. Der Faktor bewirkt, dass die Renten nach einer ausgebliebenen Kürzung langsamer steigen als die Löhne. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwartet jetzt einen Anstieg um noch 4,4 Prozent.

    Der Mindestlohn steigt ab Januar 2022

    In Deutschland steigt 2022 der gesetzliche Mindestlohn, und zwar in zwei Stufen. Aktuell liegt er bei 9,60 Euro pro Stunde.

    • Am 1. Januar 2022 steigt er auf 9,82 Euro.
    • Am 1. Juli 2022 steigt er auf 10,45 Euro.

    Die Ampelkoalition hat bereits angekündigt, den Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 12 Euro anzuheben.

    Der Steuerfreibetrag wird 2022 erhöht

    Auch das sind gute Nachrichten für Arbeitnehmer - der Steuerfreibetrag wird erhöht. Für Ledige steigt um 240 Euro auf 9.984 Euro, für Verheiratete um 480 Euro auf 19.968 Euro. Erst ab dieser Grenze ist das Einkommen zu versteuern.

    Ab Januar Verbesserungen bei der Betriebsrente möglich

    Wenn Beschäftigte einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln, müssen Arbeitgeber ab 1. Januar 2022 die ersparten Sozialversicherungsbeiträge - maximal 15 Prozent- immer zugunsten der Beschäftigten an die betreffenden Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen weiterleiten. Bisher galt diese Verpflichtung nur bei Entgeltumwandlungen, die nach dem 1. Januar 2019 neu abgeschlossen worden waren.

    Wichtig zu wissen: In Tarifverträgen können andere Regelungen getroffen werden.

    Corona-Bonus noch bis März 2022 steuerfrei

    Falls ein Unternehmen seinen Beschäftigten einen Corona-Bonus zahlt, bleibt dieser noch bis Ende März steuerfrei. Die entsprechende Regelung wurde bis zu diesem Datum verlängert. Allerdings gilt die Steuerfreiheit nur bis zu einer Gesamthöhe von 1500 Euro.

    Coronahilfen gehen in die Verlängerung

    Unternehmen und Solo-Selbstständige können durch die Verlängerung der Coronahilfen noch bis Ende März 2022 staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn sie unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Das meldet das Bundesfinanzministerium:

    • Durch die "Überbrückungshilfe IV" für Unternehmen und Solo-Selbstständige können bis 90 Prozent der Fixkosten erstattet werden.
    • Für Unternehmen, die besonders schwer von coronabedingten Schließungen betroffen sind, kann es einen Eigenkapital-Zuschuss geben.
    • Bei der sogenannten Neustarthilfe für Solo-Selbstständige können weiter bis zu 1.500 Euro pro Monat Zuschuss beantragt werden.

    Altersgrenze für den Start in die Rente steigt weiter

    Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter in Deutsclhand immer weiter angehoben. 2022 steigt die Grenze um einen weiteren Monat: Versicherte, die 1956 bzw. 1957 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze dann mit 65 Jahren und zehn Monaten bzw. mit 65 Jahren und elf Monaten.

    Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze dann bei 67 Jahren liegen.

    Hartz IV-Satz steigt im neuen Jahr

    Hart IV-Empfänger bekommen im neuen Jahr etwas mehr Geld.

    • Am 1. Januar 2022 steigt der Regelsatz um drei Euro im Monat auf 449 Euro.
    • Für Kinder bis zu 6 Jahren gibt es 285 Euro monatlich
    • Für Kinder von 7 bis 14 Jahren gibt es 311 Euro.
    • Für kinder von 15 bis unter 18 Jahren gibt es 376 Euro.
    • Außerdem gibt es etwas mehr Geld für die Schulausstattung: Der Betrag für das erste Schulhalbjahr wird von 103 auf 104 Euro erhöht, für das zweite Schulhalbjahr um 50 Cent auf 52 Euro.

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