Eine deutsche Seniorin (81) und ihr Ehemann (85) sind in der Schweiz bei einer Ticketkontrolle in der Schweizer Bundesbahn (SBB) wie Schwarzfahrer behandelt worden - obwohl sie ein Ticket für die Fahrt besaßen. Das berichtet der Tagesanzeiger. Der Vorfall ereignete sich bereits am 18. Juni während einer Zugreise von Freiburg im Breisgau nach Wien.
Nachdem ihre Bahn Basel passiert hatte, überprüfte ein SBB-Kontrolleur das ausgedruckte Ticket und die Personalausweise des Ehepaars. Dabei stellte der Mitarbeiter fest, dass der Name auf dem Fahrschein nicht mit dem im Ausweis übereinstimmte. Die Frau, die alle "Heidi" nennen, hatte ihr Ticket dementsprechend auf ihren Spitznamen ausgestellt. Für den SBB-Mitarbeiter war das Ticket damit ungültig, denn auf dem Ausweis der Dame war sie unter ihrem vollen Namen "Heidemarie" eingetragen.
Seniorin muss hohes Bußgeld in Schweizer Bahn zahlen - Ehepaar reagiert fassungslos
Das Ehepaar reagierte fassungslos - ebenso wie andere Reisende in dem Zug, die die Kontrolle verfolgt hatten. "Alle fanden, das geht doch nicht", sagte René Bauer, ein Mitreisender, dem Tagesanzeiger. Doch der Kontrolleur blieb demnach stur und drohte gar mit der Polizei. Bauer griff deshalb selbst zum Portemonnaie. Er bezahlte die stattliche Buße von insgesamt 252 Schweizer Franken (umgerechnet 258 Euro), damit die deutschen Reisenden in Ruhe weiterfahren konnten, berichtet das schweizer Nachrichtenportal 20min.ch. Bauer habe sich als Schweizer für den SBB-Mitarbeiter geschämt, sagte er.
Nachdem Heidi und ihr Ehemann in Zürich umgestiegen waren, seien sie erneut von einem SBB-Angestellten kontrolliert worden. Doch dieses Mal ohne ein Problem. Mittlerweile habe das Ehepaar der Schweizer Bundesbahn geschrieben und den Fall geschildert, in der Hoffnung, dass der hilfsbereite Mitreisende sein Geld zurückbekommt.
SBB entschuldigt sich bei dem betroffenen Ehepaar - "Im Normalfall hilft das Geburtsdatum"
Laut dem Nachrichtenportal Nau.ch hat ein Sprecher der SBB angekündigt, mit dem Zuggast Kontakt aufnehmen zu wollen und "die Angelegenheit zu regeln". Außerdem entschuldigte sich das Unternehmen bei dem betroffenen Ehepaar "für die Unannehmlichkeiten". Es sei nicht die Absicht des Kontrolleurs gewesen, "dass sie sich ungerecht behandelt fühlten", sagte der Sprecher.
Dem Portal Nau.ch zufolge erklärte die SBB außerdem: "Ist die Identifikation aufgrund eines Kurznamens nicht eindeutig möglich, hilft im Normalfall das Geburtsdatum." Das sei auf den Schweizer E-Tickets vermerkt.
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