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Wirtschaftsminister Peter Altmaier will Verlängerung von Corona-Hilfen für Mittelstand

Corona-geplagte Wirtschaft

Wirtschaftsminister Peter Altmaier will Verlängerung von Corona-Hilfen für Mittelstand

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    Die Corona-Soforthilfen für den Mittelstand könnten nach dem Willen von Bundes-Wirtschaftsminister Peter Altmeier bis Ende 2020 verlängert werden.
    Die Corona-Soforthilfen für den Mittelstand könnten nach dem Willen von Bundes-Wirtschaftsminister Peter Altmeier bis Ende 2020 verlängert werden. Foto: Robert Michael/dpa

    In der kommenden Woche könnten wichtige politische Entscheidungen fallen zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Von Wirtschaftsminister Peter Altmaier kommt ein Vorstoß, um den Mittelstand weiter zu unterstützen. Altmaier (CDU) will in der Corona-Krise eine Verlängerung der Überbrückungshilfen für den Mittelstand bis Ende des Jahres. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Samstag aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Altmaiers Vorstoß kommt vor einem für Dienstag geplanten Treffen der Koalitionsspitzen, die auch angesichts gestiegener Corona-Neuinfektionen über das weitere Vorgehen beraten wollen.

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    Gerade der Mittelstand und seine Beschäftigten bräuchten weiterhin dringend Hilfe, um die schwierige Zeit zu überstehen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. In den besonders von den aktuellen Einschränkungen betroffenen Bereichen sei der Bedarf weiterhin sehr hoch und die Lage ernst.

    Corona: Staatliche Überbrückungshilfen laufen bisher bis Ende August

    Die staatlichen Überbrückungshilfen laufen bisher bis Ende August. Die Antragsfrist war bis Ende September verlängert worden, also sind Zahlungen auch rückwirkend möglich. Für die Zuschüsse an die Firmen hat der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Unterstützt werden sollen vor allem kleine und mittelständische Firmen aus Branchen wie der Reisewirtschaft, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder den Schaustellern, die weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben.

    Bisher wurden bei den Überbrückungshilfen rund 38.000 Anträge gestellt und ein Fördervolumen von über 700 Millionen Euro beantragt, wie es im Wirtschaftsministerium hieß. Damit ist noch viel Geld aus dem Milliardentopf nicht abgeflossen.

    Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden

    Die Antragszahlen stiegen täglich an und würden gerade von kleinen und mittleren Unternehmen stark nachgefragt, hieß es. Rund 94 Prozent Anträge seien aktuell von Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gestellt worden. Rund 30 Prozent der Anträge kämen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, 10 Prozent aus der Reisewirtschaft und weitere Anträge vor allem aus dem Kulturbereich sowie der Veranstaltungsbranche.

    Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von insgesamt 150.000 Euro über drei Monate. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

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    Die Bundesregierung hatte zuvor bereits milliardenschwere Rettungsprogramme beschlossen, etwa Sonderkredite und Soforthilfen für Kleinstfirmen. Damit soll verhindert werden, dass Firmen das Geld ausgeht und Jobs vernichtet werden. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland war im zweiten Quartal eingebrochen. Für das Gesamtjahr wird die bisher schwerste Rezession in der Nachkriegsgeschichte erwartet.

    Wirtschaft: Bloß kein zweiter Lockdown wegen Corona

    Angesichts der steigenden Zahl der Neuinfektionen wird in der Wirtschaft eindringlich vor der Gefahr eines zweiten flächendeckenden Lockdowns gewarnt. Dies hätte massive Folgen. Wirtschaftsverbände fordern auch Nachbesserungen an den Hilfsprogrammen.

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    Beim Koalitionsausschuss am Dienstag wollen die Spitzen des Regierungsbündnisses voraussichtlich auch über eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beraten - von regulär 12 auf 24 Monate.

    Auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, hatte dafür geworben, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Die Reisebranche sowie der Hotel- und Gaststättenverband hatten entsprechende Pläne begrüßt. Wirtschaftsstaatssekretär Bareiß hatte der dpa gesagt, das Wirtschaftsministerium habe sich bereits vor der Entscheidung zu den Überbrückungshilfen dafür eingesetzt, diese bis Ende Dezember zu gewähren, sich aber damit nicht durchsetzen können.

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