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Finanzielle Not in der Pflege: Expertin fordert weitere Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung – warum?

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Finanzielle Not in der Pflege: Expertin fordert weitere Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung – warum?

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    Könnte der Beitrag zur Pflegeversicherung 2025 noch einmal steigen?
    Könnte der Beitrag zur Pflegeversicherung 2025 noch einmal steigen? Foto: domoskanonos, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland an. Dem Statistischen Bundesamt zufolge hat sie von 2021 mit etwa fünf Millionen auf 2023 mit knapp 5,7 Millionen einen gewaltigen Sprung gemacht. Gleichzeitig herrscht Personalmangel in der Pflege. Beides belastet das Pflegesystem – auch finanziell. Bereits 2024 berichteten mehrere Medien von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung. Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab damals Entwarnung. Trotzdem musste der Pflegebeitrag zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden.

    Geht es nach der Chefin des Dachverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), Anne-Kathrin Klemm, müsste der Beitragssatz nun noch einmal erhöht werden, um eine finanzielle Schieflage der Pflegekassen zu verhindern. Immerhin musste bereits Anfang 2025 erstmals eine Versicherung mit einem speziellen Ausgleichsfonds vor der Pleite gerettet werden. Das hatte der Tagesspiegel am 3. März berichtet. Was fordert die BKK-Vorständin jetzt?

    Pflegebeitrag noch einmal erhöhen: Was fordert der BKK Dachverband?

    „Schon in den nächsten Monaten drohen weitere Pflegekassen, in finanzielle Schieflage zu geraten“, warnte Anne-Kathrin Klemm Anfang Mai 2025 in einem Interview mit der Bild. Die neue Regierung müsse daher „sofort handeln“, denn die „finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung steht auf dem Spiel“.

    Der Vorschlag der BKK-Vorständin: Den Pflegebeitrag noch einmal erhöhen – und zwar um weitere 0,15 bis 0,2 Prozentpunkte. Das sei „dringend notwendig“. Zudem forderte Klemm aus Steuergeldern eine kurzfristige Rückzahlung von Mitteln, die die Pflegeversicherung während der Corona-Pandemie für Maßnahmen ausgelegt hat. Auch versicherungsfremde Leistungen – zum Beispiel Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – müssten anders finanziert werden. Insgesamt würde das für Beitragszahler eine Entlastung in Milliardenhöhe bedeuten.

    Mit dieser zweiten Forderung steht Klemm nicht alleine da. Ein solches Versprechen zu den Corona-Mitteln hatte auch die Arbeitsgruppe Pflege und Gesundheit während der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD in ihr Arbeitspapier aufgenommen. In den Koalitionsvertrag hat der Vorschlag es am Ende aber nicht geschafft. Dem Arbeitspapier zufolge hätte es sich um eine einmalige Zahlung in Höhe von 5,22 Milliarden Euro aus Steuermitteln gehandelt. Die Verortung versicherungsfremder Leistungen wird aber explizit genannt. Das könnte dem Arbeitspapier zufolge eine Erleichterung von vier Milliarden Euro pro Jahr bedeuten.

    Beitragserhöhung um 0,15 bis 0,2 Prozent: Was bedeutet das für den Pflegebeitrag?

    Der Pflegebeitrag liegt laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) aktuell bei 3,6 Prozent. Davon übernimmt der Arbeitgeber 1,8 Prozent. Arbeitnehmer zahlen also regulär ebenfalls 1,8 Prozent. Auf kinderlose Menschen kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent zu, sie zahlen seit 1. Januar 2025 2,4 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern zahlen bis zum fünften Kind pro Kind unter 25 Jahren 0,25 Prozentpunkte pro Kind weniger. Demnach gelten aktuell folgende Beitragssätze:

    BeitragssatzArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
    ohne Kinder4,20 %2,40 %1,80 %
    ein Kind3,60 %1,80 %1,80 %
    zwei Kinder3,35 %1,55 %1,80 %
    drei Kinder3,10 %1,30 %1,80 %
    vier Kinder2,85 %1,05 %1,80 %
    fünf Kinder2,60 %0,80 %1,80 %

    Mit einer Erhöhung um 0,15 bis 0,2 Prozentpunkte würde der Pflegebeitrag auf 3,75 bis 3,8 Prozent steigen. Bei einem Bruttolohn von 3500 Euro im Monat müssten Versicherte dann laut der Bild bis zu 42 Euro zusätzlich im Jahr bezahlen.

    Das würde eine Erhöhung von 0,2 Prozentpunkten für den Beitragssatz bedeuten:

    BeitragssatzArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
    ohne Kinder4,40 %2,50 %1,90 %
    ein Kind3,80 %1,90 %1,90 %
    zwei Kinder3,55 %1,65 %1,90 %
    drei Kinder3,30 %1,40 %1,90 %
    vier Kinder3,05 %1,15 %1,90 %
    fünf Kinder2,80 %0,90 %1,90 %

    BKK-Chefin Klemm will die Finanzierungslast aber nicht komplett auf die Beitragszahlenden umlegen. Sie könnten „nicht dauerhaft für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben einspringen“. Daher müsse sich etwas ändern. Die Zeit für die neue Regierung dränge, betont Klemm.

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