Die Inflationsprämie ist beschlossene Sache und inzwischen auch Bestandteil einiger Tarifverträge. Aus diesem Grund bekommen etwa Pensionäre die Prämie, während Rentner leer ausgehen. Aber auch in der Pflege dürfen sich einige Beschäftigte über die Inflationsprämie freuen. Denn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt neben der Verwaltung bei Bund und Kommunen unter anderem auch für Angestellte in öffentlichen Einrichtungen der Pflege, in Krankenhäusern und mehr.
Übrigens: Ab 2024 ist der Mindestlohn in der Pflege gestiegen und Pflegekräfte verdienen mehr.
Inflationsprämie in der Pflege: Wer bekommt sie?
In Deutschland profitieren nicht alle Pflegekräfte von einer Inflationsprämie, aber wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, bekommt sie sicher. Zudem gibt es noch einige weitere Träger, die eine Inflationsprämie zahlen. Wer bekommt die Zahlung über 3000 Euro also?
Der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zufolge ist in Krankenhäusern "gut die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst angestellt", in Reha-Einrichtungen ist es etwa jede bzw. jeder Fünfte. In der stationären und ambulanten Altenpflege seien allerdings nur die wenigsten Pflegekräfte im öffentlichen Dienst beschäftigt. Hier seien weniger als acht Prozent der Einrichtungen in öffentlicher Hand, der größte Teil sei im Besitz von kommerziellen und freigemeinnützigen Eigentümern.
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes haben aber auch Auswirkungen auf Einrichtungen, die nicht öffentlich geführt werden. Verdi zufolge würden sich nämlich viele kirchliche, freigemeinnützige und auch private Einrichtungen an der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes orientieren - so auch im Fall der Inflationsprämie. Diese wird etwa bei der Caritas und der Diakonie ebenfalls gezahlt.
Übrigens: In Deutschland herrscht in der Pflege ein Fachkräftemangel. In einigen Bereichen wird daher der Einsatz von Robotern in der Pflege erprobt. Außerdem soll über das Tariftreuegesetz eine Bezahlung nach Tarif gesichert werden.
Inflationsprämie in der Pflege: Wie wird sie ausgezahlt?
Für Pflegekräfte und andere Beschäftigte von kommunalen Kliniken und Pflegeheimen ist die Auszahlung der Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro - bei einer Vollzeitstelle und anteilig bei einer Teilzeitstelle - klar im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt.
Sie haben im Juni 2023 laut dem Bundesinnenministerium zunächst einen Inflationsausgleich in Höhe von 1240 Euro bekommen und erhalten in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung über 220 Euro. Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten des Bundes erhalten nach dem TV Inflationsausgleich die Hälfte, also 620 Euro Inflationsausgleich und 110 Euro als monatliche Sonderzahlung.
Wie sieht es aber bei Pflegekräften aus, die nicht in einer kommunalen Einrichtung arbeiten? Das kann variieren. Diakonie-Beschäftigte erhalten die Inflationsprämie über 3000 Euro laut altenpflege-online.net zum Beispiel erst 2024. Ausgezahlt wird sie in zwölf monatlichen Zahlungen über 200 Euro sowie einer Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro im Januar 2024. Auch hier erhalten Auszubildende und Praktikanten die Hälfte sowie Teilzeitkräfte eine anteilige Inflationsprämie. Beschäftigte der Caritas erhalten dem Verband zufolge ebenfalls 3000 Euro - laut pflegen-online.de aufgeteilt auf zwei Zahlungen in Höhe von je 1500 Euro im Juni 2023 und Juni 2024.