Hinweis: Für 2025 finden Sie die Informationen in diesem Artikel: Pflegegrad 1: Wie viel Geld gibt es 2025? - mit Tabelle
Das ist der ursprüngliche Artikel:
In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt rund 5 Millionen pflegebedürftige Menschen. Diese Zahl steigt von Jahr zu Jahr - unter anderem, weil die Pflegebedürftigkeit mit Einführung der Pflegegrade neu definiert wurde. Einen Pflegegrad 1 haben etwa 13,4 Prozent der Pflegebedürftigen. Sie bekommen die geringsten Leistungen von der Pflegeversicherung, sind aber auch selbstständiger und benötigen weniger Hilfe als Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5. Wie viel Geld Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bekommen, lesen Sie in diesem Artikel.
Pflegegrad 1: Welche Leistungen erhalten Betroffene nicht?
Personen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Leistungen, es bestehen lediglich Unterschiede in der Höhe. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 3 erhalten laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit dem 1. Januar 2024 beispielsweise 572 Euro Pflegegeld und mit Pflegegrad 5 946 Euro. Mit einem Pflegegrad 1 besteht zum Teil aber gar kein Anspruch.
Dem BMG zufolge sind bei Pflegegrad 1 dementsprechend "keine ambulanten Sachleistungen durch Pflegedienste oder Pflegegeld vorgesehen". Der Grund: Betroffene würden nur verhältnismäßig geringe Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen. Auf diese Leistungen haben Betroffene keinen Anspruch:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1: Welche finanziellen Leistungen erhalten Betroffene?
Der Pflegeplattform pflege.de zufolge haben Menschen mit einem Pflegegrad 1 Anspruch auf folgende Leistungen:
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
---|---|
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro pro Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro pro Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro pro Monat |
Wohnraumanpassung | 4000 Euro pro Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro pro Monat |
Laut dem BMG zielen die Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1 insbesondere darauf ab, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten und ihnen durch frühzeitige Hilfestellung möglichst lange ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Entlastungsbetrag: Wofür kann die Leistung bei Pflegegrad 1 eingesetzt werden?
Von den Leistungen, die Personen mit Pflegegrad 1 zustehen, ist insbesondere der Entlastungsbetrag relativ flexibel einsetzbar und zwar laut dem Pflegestärkungsgesetz II für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Damit sind laut dem BMG diese Leistungen gemeint:
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Leistungen eines zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdiensts nach Paragraf 36 SGB XI
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
So können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 beispielsweise auch Leistungen nutzen, die ihnen durch die Pflegeversicherung nicht gesondert zustehen.
Laut dem BMG kann der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 außerdem für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgungen eingesetzt werden - gemeint ist etwa Hilfe beim Duschen oder Baden. Laut pflege.de können Betroffene zudem über den Entlastungsbetrag an Betreuungsgruppen teilnehmen, einen Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe engagieren.
Übrigens: Aufgrund der Pflegereform 2023 haben sich einige Leistungen der Pflegeversicherung zu 2024 erhöht - zum Beispiel ist das Pflegegeld gestiegen. Auch der Mindestlohn in der Pflege soll wieder steigen.