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Pflegesachleistungen 2025: Wie viel Geld gibt es seit Januar?

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Pflegesachleistungen 2025: Wie viel Geld gibt es seit Januar?

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    Für die Versorgung durch einen Pflegedienst übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag die Kosten.
    Für die Versorgung durch einen Pflegedienst übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag die Kosten. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter und das wirkt sich auch auf die Pflege aus. Laut dem Statistischen Bundesamt Destatis könnte nicht nur der Mangel an Pflegekräften größer werden, auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt immer weiter an. Aktuell leben in Deutschland rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen, die zu einem Großteil zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige sowie ambulante Pflegedienste versorgt und gepflegt werden.

    Doch Pflege ist teuer. Mit den Leistungsverbesserungen der Pflegereform 2023 sollen laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem pflegende Angehörige sowie Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gestärkt werden. Das bezieht sich auch auf Pflegebedürftige, die durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Schon zum 1. Januar 2024 wurden daher die Pflegesachleistungen erhöht. 2025 stand bereits die nächste Erhöhung an. Warum ist das so und wie viel Geld steht Pflegebedürftigen jetzt zu?

    Pflegesachleistungen: Wie viel Geld haben Pflegebedürftige 2024 bekommen?

    Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause versorgt werden, haben laut dem BMG Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen im Haushalt. Übernommen werden die Kosten allerdings nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.

    Dem BMG zufolge haben berechtigte Pflegebedürftige je nach Pflegegrad von 1 bis 5 im vergangenen Jahr Pflegesachleistungen in folgender Höhe bekommen:

    Übrigens: Erfolgt die Pflege nicht nur durch einen Pflegedienst, sondern auch durch pflegende Angehörige, können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Beide Leistungen werden dann anteilig ausgezahlt.

    Tabelle: Wie hoch sind die Pflegesachleistungen seit der Erhöhung 2025?

    Die Pflegesachleistungen wurden laut dem BMG zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Noch einmal erhöht wurde die Leistung zum 1. Januar 2025. Damit ist der Maximalbetrag, den berechtigte Pflegebedürftige von der Pflegekasse bekommen können, um 4,5 Prozent gestiegen.

    So viel Geld können Pflegebedürftige seit 1. Januar 2025 laut dem Bundesverwaltungsamt von der Pflegeversicherung bekommen:

     Pflegesachleistungen 2024Erhöhung 2025Pflegesachleistungen 2025
    Pflegegrad 1kein Anspruch-kein Anspruch
    Pflegegrad 2761 Euro35 Euro mehr796 Euro
    Pflegegrad 31432 Euro65 Euro mehr1497 Euro
    Pflegegrad 41778 Euro81 Euro mehr1859 Euro
    Pflegegrad 52200 Euro99 Euro mehr2299 Euro

    Warum wurden die Pflegesachleistungen 2025 erneut erhöht?

    Ab 2025 sollten nicht nur die Pflegesachleistungen erneut steigen. Dem BMG zufolge wird die Dynamik der Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung ganz allgemein angepasst. Was bedeutet das?

    Ab 1. Januar 2025 sollen alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung laut dem BMG „regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert“ werden. Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Co. würden dann laut dem Pflegeportal pflege.de alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Die nächste Erhöhung ist also zum 1. Januar 2028 zu erwarten. Um wie viel Prozent die Leistungen dann steigen werden, muss allerdings noch berechnet werden.

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