Pflegebedürftige Menschen werden in Deutschland immer häufiger von Angehörigen, Freunden oder engen Bekannten zuhause gepflegt. Doch auch das kann manchmal zu viel werden und eine Auszeit nötig sein. Macht die Pflegeperson Urlaub, ist krank oder kann aus anderen Gründen die nötige Pflege nicht oder nicht vollständig leisten, kann laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verhinderungspflege helfen.
Wie pflegende Angehörige durch die Verhinderungspflege unterstützt werden, welche Voraussetzungen gelten, welche Kosten übernommen werden und was sich mit der Pflegereform 2023 ändert, lesen Sie hier.
Übrigens: Urlaub ist auch gemeinsam mit pflegebedürftigen Angehörigen möglich. Es gibt etwa Pflegehotels, die sich auf diese Sparte spezialisiert haben.
Was ist die Verhinderungspflege und wie lange kann sie in Anspruch genommen werden?
Wer Angehörige zuhause pflegt, kann die Pflege unter Umständen nicht immer leisten und fällt zeitweise aus. Gründe können etwa Urlaub, Krankheit oder aber eine nötige Auszeit sein. In diesem Fall soll die Verhinderungspflege, kurz VHP, laut dem Pflegeportal pflege.de eine vorübergehende Vertretung sicherstellen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium ist daher auch von Ersatzpflege sowie von Urlaubs- oder Krankheitsvertretung die Rede, wenn es um die Verhinderungspflege geht. Übernommen werden etwa die Grundpflege sowie die medizinische Behandlungspflege.
In Anspruch genommen werden kann die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage pro Jahr. Dabei ist es laut pflege.de auch möglich, eine Ersatzpflege tageweise oder stundenweise über die Verhinderungspflege zu finanzieren. Mögliche Gründe können etwa Freizeitaktivitäten, Weiterbildungen, Sportkurse, Reha-Aufenthalte, Arztbesuche oder ähnliches sein.
Außerdem weist das Pflegeportal darauf hin, dass die Pflegeversicherung, sollte sie Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen, dies auch während der Verhinderungspflege tut.
Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?
Dem BMG zufolge kann die Verhinderungspflege von pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die "nachgewiesenen Kosten einer nötigen Ersatzpflege".
Anspruch auf die Verhinderungspflege haben Personen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 aber erst, nachdem sie mindestens sechs Monate von einer Pflegeperson zuhause gepflegt wurden. Das muss laut pflege.de nicht immer dieselbe Person gewesen sein und auch Pausen von weniger als vier Wochen sind erlaubt.
Die Verhinderungspflege übernehmen können dann verschiedene Dienste oder Einzelpersonen: ein ambulanter Pflegedienst, Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder andere nahe Angehörige. Die Ersatzpflege kann dem Ministerium zufolge aber auch in einer Einrichtung stattfinden.
Übrigens: Für Personen mit Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Verhinderungspflege nicht. Unter Umständen kann aber der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat für Unterstützung sorgen, wenn auf Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden können.
Welche Kosten werden bei der Verhinderungspflege übernommen?
Bei der Übernahme der Kosten für die Verhinderungspflege muss dem BMG zufolge unterschieden werden, ob die Ersatzpflege von nahen Angehörigen übernommen wird, oder durch einen professionellen Dienst.
Übernehmen nahe Verwandte oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben, die Verhinderungspflege, übernimmt die Pflegekasse maximal den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes entsprechend dem Pflegegrad. So ergeben sich aktuell folgende maximale Leistungen für die Verhinderungspflege:
Pflegegrad | Pflegegeld | Verhinderungspflege |
2 | 332 Euro | 498 Euro |
3 | 573 Euro | 859,50 Euro |
4 | 765 Euro | 1147,50 Euro |
5 | 947 Euro | 1420,50 Euro |
Können die nahen Angehörigen, die die Ersatzpflege übernehmen, weitere Ausgaben wie etwa Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall nachweisen, kann die Leistung der Verhinderungspflege laut dem BMG auf bis zu 1612 Euro aufgestockt werden.
Wird die Ersatzpflege von anderen Personen, einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst oder von Beschäftigten eines Pflegeheims übernommen, zahlt die Pflegekasse bis zu 1612 Euro pro Jahr. Dieser Betrag steigt im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent.
Dem BMG zufolge können außerdem die Leistungen der Verhinderungspflege mit noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. So kann das Budget um bis zu 806 Euro auf insgesamt 2418 Euro pro Jahr erhöht werden.
Übrigens wird das Pflegegeld oder anteilige Pflegegeld während der Verhinderungspflege laut dem Bundesgesundheitsministerium für bis zu sechs Wochen pro Jahr - also für die gesamte geförderte Dauer der Ersatzpflege - zur Hälfte weitergezahlt.
Wie wird die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt?
Die Verhinderungspflege kann laut pflege.de bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Den nötigen Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst, eine Angehörige oder ein Angehöriger stellen. Grundsätzlich sollte der Antrag vorab gestellt werden, aber eine Erstattung der Kosten für die Verhinderungspflege kann auch bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Dann müssen die angefallenen Kosten allerdings nachgewiesen und die Rahmenbedingungen der Pflegekasse geschildert werden können.
Die Formulare, um die Verhinderungspflege zu beantragen, stehen bei den meisten Pflegeversicherungen online zum Download zur Verfügung.
Kurzzeitpflege und Entlastungsbudget: Was ändert sich bei der Verhinderungspflege?
Mit der Pflegereform 2023 ändert sich für Pflegebedürftige einiges. Unter anderem wird das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt, das laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für "eine deutliche Entlastung in der Kurzzeit- und in der Verhinderungspflege" sorgen soll. Ziel ist nämlich eine einheitliche Finanzierung. Statt zwei getrennten Budgets wird es ab Einführung des Entlastungsbudgets einen gemeinsamen Topf für die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege geben.
Das Entlastungsbudget wird dem Bundestag zufolge ab dem 1. Juli 2025 wirksam und hat dann einen Gesamtumfang von 3539 Euro. Werden die Leistungen von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengelegt, liegt der Gesamtumfang aktuell bei 3386 Euro. Künftig stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen also 153 Euro mehr zur Verfügung. Hintergrund ist hier neben der Erhöhung der Verhinderungspflege zum 1. Januar 2025 auch die Erhöhung der Kurzzeitpflege.
Einige Pflegebedürftige können schon jetzt auf das Entlastungsbudget zugreifen. Laut dem BMG wurde die vereinfachte Finanzierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 schon vorzeitig zum 1. Januar 2024 eingeführt. Das Gesamtbudget liegt allerdings bis zur allgemeinen Einführung bei 3386 Euro.