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Pflege: Warum zahlen Arbeitnehmer in Sachsen einen höheren Beitrag?

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Pflege: Warum zahlen Arbeitnehmer in Sachsen einen höheren Beitrag?

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    Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird fast überall hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt – nur in einem Bundesland herrscht eine Ausnahmeregelung.
    Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird fast überall hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt – nur in einem Bundesland herrscht eine Ausnahmeregelung. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    In einem Papier der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ zu den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD heißt es, man müsse die soziale Pflegeversicherung langfristig stabilisieren. Denn sie entlastet Millionen von Menschen. Eine Forderung der Arbeitsgruppe lautet: „Der Sonderweg bei der Finanzierung der Pflegeversicherung in Sachsen, der einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag bedeutet, wird durch eine Anpassung beendet.“ Wie viel höher als in den anderen Bundesländern sind die Beiträge zur Pflegeversicherung in Sachsen? Und welchen Hintergrund hat das? Die Antworten finden Sie in diesem Artikel.

    Auch interessant: Union und SPD haben einen ersten Vorschlag ausgearbeitet, wie eine mögliche Koalition beim Thema Pflege und Gesundheit aussehen könnte. Eine große Pflegereform steht dann an. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Dass eine Erhöhung nötig ist, war schon länger klar.

    Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung in Sachsen und im Rest des Landes?

    Laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung seit 2025 bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens bei Menschen mit Kindern. Diese Zahlen gelten bundesweit. Es gibt dabei eine weitere Regelung für Menschen ohne Kinder, bei denen 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens für die Pflegeversicherung eingezahlt werden. Hintergrund ist der Kinderlosen-Zuschlag, der seit Juli 2023 bei 0,6 Prozent liegt.

    Fast überall in Deutschland zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen die Beiträge, also jeweils 1,8 Prozent. In Sachsen gibt es allerdings eine Sonderregelung: Arbeitgeber zahlen hier nur 1,3 Prozent und die Arbeitnehmer 2,3 Prozent. Arbeitnehmer mit Kindern in Sachsen geben also 0,5 Prozent mehr ihres Bruttogehalts für die Pflegeversicherung her. Kinderlose noch deutlich mehr.

    Hier finden Sie einen Überblick der Pflegeversicherungsbeiträge in Sachsen und den anderen Bundesländern laut BMG:

    Beitrag insgesamtArbeitgeber-AnteilArbeitnehmer-Anteil (mit Kind)
    Sachsen3,6 Prozent1,3 Prozent2,3 Prozent
    Andere Bundesländer3,6 Prozent1,8 Prozent1,8 Prozent

    So hoch sind die Beiträge in Sachsen also seit 2025 je nach Kinderzahl:

    BeitragssatzArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
    ohne Kinder4,20 %2,90 %1,30 %
    ein Kind3,60 %2,30 %1,30 %
    zwei Kinder3,35 %2,05 %1,30 %
    drei Kinder3,10 %1,80 %1,30 %
    vier Kinder2,85 %1,55 %1,30 %
    fünf Kinder2,60 %1,30 %1,30 %

    Übrigens: Personalmangel, finanzielle Belastung, Qualitätsprobleme. Die Pflege in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ohne ausländische Fachkräfte würde es in Allgäuer Kliniken und Seniorenheimen düster aussehen. Ihr Anteil ist in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen.

    Pflegekasse: Warum zahlt man in Sachsen einen höheren Beitrag?

    Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, hat man laut der Krankenkasse AOK zur Entlastung der Arbeitgeber einen gesetzlichen Feiertag gestrichen: den Buß- und Bettag. In Sachsen behielt man den Feiertag bei und entschied, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dafür einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen zu lassen. Der Deutschen Gewerkschaftsbund Sachsen (DGB) hält die Regelung für unfair: „Die Arbeitnehmer*innen in Sachsen sind auch nach 29 Jahren noch immer massiv benachteiligt: sie haben (mit) die niedrigsten Löhne im Land, zahlen aber die höchsten Beiträge in der Pflegeversicherung.“ Laut dem DGB erhalten die Arbeitnehmer in Sachsen zwar eine Feiertagsvergütung mehr, das sei aber im Verhältnis deutlich weniger. Außerdem hätten mehrere Bundesländer neue Feiertage geschaffen, die nicht zu höheren Pflegebeiträgen geführt hätten. Geht es nach Union und SPD könnte die Sonderregel tatsächlich bald beendet werden.

    Auch interessant: Der Grad der Behinderung (GdB) drückt aus, wie stark eine Person beeinträchtigt ist. Das Gesetz gibt sogar Richtwerte für bestimmte Krankheiten vor. Wer eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat, kann einen GdB beantragen – mit vielen Vorteilen

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