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Pflege: Pflege: Was ist der Wohngruppenzuschlag?

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Pflege: Was ist der Wohngruppenzuschlag?

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    Auch im Alter noch selbstbestimmt leben: Das geht in einer Pflege-WG.
    Auch im Alter noch selbstbestimmt leben: Das geht in einer Pflege-WG. Foto: Stephan Scheuer, dpa (Symbolbild)

    Deutschland wird alt. Laut dem Statistischen Bundesamt waren 2021 bereits 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. 2040 könnten es schon zwischen 6 und 6,8 Millionen sein. Doch viele Menschen wollen im Alter nicht ins Senioren- oder Pflegeheim ziehen. Deswegen bilden sich gerade neue Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser und die sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften, kurz Pflege-WGs.

    Was viele nicht wissen: Die Mitglieder eine Pflege-WG haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie hoch der Zuschlag ist, lesen in diesem Text.

    Was ist eine Pflege-WG?

    Laut dem Bundesministerium für Gesundheit zählen Pflege-WGs zu den sogenannten alternativen Wohnformen. Man kann sich eine Pflege-WG wie eine Studenten-WG für alte Menschen vorstellen. Jede Mitbewohnerin und jeder Mitbewohner hat ein eigenes Zimmer, in das sie oder er sich zurückziehen kann. Die Küche und das Bad teilt man sich. Außerdem besteht die Möglichkeit, Gemeinschaftsräume einzurichten.

    Der Vorteil einer Pflege-WG: Man bleibt auch im hohen Alter selbstständig und kann in einer Umgebung leben, die man selbst eingerichtet hat.

    Übrigens: Ab Januar 2024 ändert sich in der Pflege einiges. Einige Leistungsansprüche werden zum Beispiel erhöht.

    Was ist der Wohngruppenzuschlag?

    Wer in einer Pflege-WG lebt, hat oft Anspruch auf einen sogenannten Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat. Allerdings muss die Pflege-WG dafür laut dem Bundesgesundheitsministerium als eine ambulant betreute Wohngruppe gelten. Um diesen Status zu erreichen, müssen bestimmten Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Überblick:

    • Man muss mit mindestens zwei anderen und höchstens elf weiteren Menschen zusammenwohnen.
    • Mindestens zwei weitere Personen in der WG müssen pflegebedürftig sein.
    • Die Mitglieder der WG müssen gemeinschaftlich eine Person (Präsenzkraft) beauftragt haben, die unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung Hilfeleistungen in der WG verrichtet.
    • Zu diesen Hilfeleistungen zählen laut dem Bundesgesundheitsministerium unter anderem organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten.
    • Laut der Barmer Krankenkasse darf es sich bei der Pflege-WG außerdem nicht um eine Versorgungsform handeln, die einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) entspricht.

    Übrigens: Wer seine Angehörigen pflegt, kann dafür Pflegegeld erhalten.

    Welchen Pflegegrad braucht man für den Wohngruppenzuschlag?

    Den Wohngruppenzuschlag erhalten alle Pflegebedürftigen, die in einer ambulanten Wohngruppe leben und zwar zusätzlich zum Pflegegeld und anderen Pflegesachleistungen. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können laut der Barmer Krankenkasse den Zuschlag erhalten.

    Wie kann ich eine Pflege-WG gründen?

    Eine Pflege-WG kann jeder gründen. Aber was ist, wenn man keine Mitbewohner dafür findet? In diesem Fall empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium einen Aushang im nächstgelegenen Seniorentreff aufzuhängen. Außerdem kann man bei Pflegestützpunkten nachfragen, ob sich dort Interessenten gemeldet haben. Es kann sich auch lohnen, bei ambulanten Pflegediensten anzurufen, die bereits Pflege-WGs betreuen.

    Übrigens: Wer eine Pflege-WG gründet, kann bei seiner Pflegekasse eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro beantragen und zwar pro Mitbewohner. Allerdings ist die Höhe der Förderung auf maximal vier Mitglieder begrenzt. Maximal gibt es also 10.000 Euro.

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