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Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3: Wie viel Geld gibt es mit Pflegegeld und Pflegedienst?

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Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3: Wie viel Geld gibt es mit Pflegegeld und Pflegedienst?

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    Teilen sich Angehörige und ein Pflegedienst die Pflege, können Pflegebedürftige die Kombinationsleistung nutzen. Wie viel Geld bekommt man mit Pflegegrad 3?
    Teilen sich Angehörige und ein Pflegedienst die Pflege, können Pflegebedürftige die Kombinationsleistung nutzen. Wie viel Geld bekommt man mit Pflegegrad 3? Foto: Mascha Brichta, picture alliance/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Pflege findet in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt größtenteils zu Hause statt. Pflegebedürftige werden dann von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut. Je nachdem, wer die Pflege übernimmt, unterstützt die Pflegekasse Pflegebedürftige finanziell mit dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen.

    Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge können beide Leistungen als sogenannte Kombinationsleistung gleichzeitig von der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall teilen sich pflegende Angehörige und ein Pflegedienst die Pflegearbeit und sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen können nur noch anteilig in Anspruch genommen werden. Was bedeutet das für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3?

    Pflegegeld und Pflegedienst: Wer kann die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen?

    Laut Paragraf 38 SGB XI erhalten Pflegebedürftige, die ihre zustehenden Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen und nicht den vollen Betrag nutzen, "daneben ein anteiliges Pflegegeld". Dem Pflegeportal pflege.de zufolge bedeutet das, dass pflegebedürftige Personen Anspruch auf die Kombinationsleistung haben, sobald sie Anspruch auf Pflegegeld sowie ambulante Pflegesachleistungen haben.

    Mit Pflegegrad 1 besteht also kein Anspruch, Personen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 können die Kombinationsleistung aber nutzen, wenn...

    • die Pflege zu Hause stattfindet,
    • die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden und
    • die Kombinationspflege bei der Pflegekasse beantragt ist.

    Pflegegeld und Pflegedienst: Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

    Die Kombinationsleistung in der Pflege berechnet sich aus dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen. Ausschlaggebend ist die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Laut pflege.de verringert sich nämlich der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung.

    Grundlage der Rechnung ist also die Höhe der Leistungen je nach Pflegegrad. Diese Summen stehen Pflegebedürftigen beim Pflegegeld und den Pflegesachleistung laut dem BMG seit 2025 zu:

    PflegegeldPflegesachleistung
    Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
    Pflegegrad 2347 Euro796 Euro
    Pflegegrad 3599 Euro1497 Euro
    Pflegegrad 4800 Euro1859 Euro
    Pflegegrad 5990 Euro2299 Euro

    Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben seit der Erhöhung zum 1. Januar 202 Anspruch auf 599 Euro Pflegegeld und 1497 Euro für einen ambulanten Pflegedienst. Sollen die Leistungen kombiniert werden, kommt es darauf an, zu wie viel Prozent die Pflegesachleistung jeweils ausgeschöpft wird.

    Für Pflegegrad 3 ergibt sich damit in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung seit 2025:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro1497 Euro1497 Euro
    10 : 9059,90 Euro1347,30 Euro1407,20 Euro
    20 : 80119,80 Euro1197,60 Euro1317,40 Euro
    30 : 70179,70 Euro1047,90 Euro1227,60 Euro
    40 : 60239,60 Euro898,20 Euro1137,80 Euro
    50 : 50299,50 Euro748,50 Euro1048 Euro
    60 : 40359,40 Euro598,80 Euro958,20 Euro
    70 : 30418,30 Euro449,10 Euro868,40 Euro
    80 : 20479,20 Euro299,40 Euro778,60 Euro
    90 : 10539,10 Euro149,70 Euro688,80 Euro
    100 : 0599 Euro0 Euro599 Euro

    Bis Ende 2024 galten bei Pflegegrad 3 folgende Ansprüche bei der Kombinationsleistung in der Pflege:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungAnspruch
    0 : 1000 Euro1432 Euro1432 Euro
    10 : 9057,30 Euro1288,80 Euro1346,10 Euro
    20 : 80114,60 Euro1145,60 Euro1260,20 Euro
    30 : 70171,90 Euro1002,40 Euro1174,30 Euro
    40 : 60229,20 Euro859,20 Euro1088,40 Euro
    50 : 50286,50 Euro716 Euro1002,50 Euro
    60 : 40343,80 Euro572,80 Euro916,60 Euro
    70 : 30401,10 Euro429,60 Euro830,70 Euro
    80 : 20458,40 Euro286,40 Euro744,80 Euro
    90 : 10515,70 Euro143,20 Euro658,90 Euro
    100 : 0573 Euro0 Euro573 Euro

    Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 dürfen zwar noch Auto fahren, sollten es vermutlich aber nicht mehr. Sind sie in einer Klinik, kann es sein, dass ihnen eine Begleitperson zusteht.

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