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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3: Was bekommen Pflegebedürftige?

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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3: Was bekommen Pflegebedürftige?

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    Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause durch einen Pflegedienst betreut, besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen. Doch wie hoch sind sie?
    Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause durch einen Pflegedienst betreut, besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen. Doch wie hoch sind sie? Foto: Oliver Berg, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Von den rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland haben dem Statistischen Bundesamt Destatis zufolge 28,5 Prozent einen Pflegegrad 3. Nach Pflegegrad 2 (40,8 Prozent) ist dieser damit am zweithäufigsten vertreten. Insgesamt werden etwa 84 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt, bei Pflegegrad 3 sind es rund 80 Prozent. Laut der Pflegestatistik 2021 entspricht das in etwa 1,13 Millionen pflegebedürftigen Menschen. Werden Betroffene durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, haben sie laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch ist die Leistung bei Pflegegrad 3?

    Pflegesachleistung: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?

    Laut dem BMG haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die gesetzliche sowie private Pflegeversicherung übernimmt dann im Rahmen der Pflegesachleistungen die Kosten für den ambulanten Pflegedienst. Die maximale Leistungshöhe ist nach den Pflegegraden gestaffelt.

    Laut der aktuellen Pflegestatistik werden etwa 1,05 Millionen Pflegebedürftige zu Hause nur von einem ambulanten Pflegedienst oder von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst betreut. Sie haben Anspruch auf Pflegesachleistungen oder die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Laut Paragraf 38 SGB XI erhalten Pflegebedürftige, die ihnen zustehende Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen, „daneben ein anteiliges Pflegegeld“.

    Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3: Wie hoch sind sie 2025?

    Die Pflegesachleistungen wurden im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Dem BMG zufolge können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 maximal 1497 Euro pro Monat bekommen. 2024 waren es monatlich maximal 1432 Euro, 2023 noch 1363 Euro.

    Etwa 30,8 Prozent der Pflegebedürftigen, die zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden, haben dem Statistischen Bundesamt zufolge einen Pflegegrad 3 und können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1497 Euro erhalten. Das sind etwa 322.414 Menschen.

    Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3: Wie hoch ist die Pflegesachleistung?

    Wenn Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst sowie Angehörige versorgt werden, können sie laut dem BMG die Kombinationsleistung nutzen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. 

    Heißt: Wenn eine pflegebedürftige Person die ihr zustehenden Pflegesachleistungen zu 65 Prozent nutzt und zusätzlich von Angehörigen gepflegt wird, besteht noch ein Anspruch auf 35 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 würde die betroffene Person 973,05 Euro an Pflegesachleistungen nutzen und 209,65 Euro anteiliges Pflegegeld erhalten.

    Bei der Kombinationsleistung ergibt sich für Pflegegrad 3 in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch auf Pflegesachleistungen:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro1497 Euro1497 Euro
    10 : 9059,90 Euro1347,30 Euro1407,20 Euro
    20 : 80119,80 Euro1197,60 Euro1317,40 Euro
    30 : 70179,70 Euro1047,90 Euro1227,60 Euro
    40 : 60239,60 Euro898,20 Euro1137,80 Euro
    50 : 50299,50 Euro748,50 Euro1048 Euro
    60 : 40359,40 Euro598,80 Euro958,20 Euro
    70 : 30418,30 Euro449,10 Euro868,40 Euro
    80 : 20479,20 Euro299,40 Euro778,60 Euro
    90 : 10539,10 Euro149,70 Euro688,80 Euro
    100 : 0599 Euro0 Euro599 Euro

    Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 dürfen zwar noch Auto fahren, sollten es je nach Einschränkung aber nicht mehr. Müssen sie in eine Klinik, kann es sein, dass ihnen eine Begleitperson zusteht.

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