In den letzten Jahren hat sich in der Pflege viel getan. Besonders erfreulich für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden: Das Pflegegeld wurde mehrfach erhöht – und zwar im Rahmen der Pflegereform 2023, auch bekannt als das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Eingeführt wurde das Gesetz unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Neben anderen Maßnahmen hat er laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Pflegegeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024 sowie zum 1. Januar 2025 angekündigt.
Mit der Reform sollte allerdings auch sichergestellt werden, dass die Leistungen der Pflegeversicherung mit der künftigen Preisentwicklung mithalten können. Daher wurde eine langfristige Leistungsdynamisierung angekündigt. Vorgesehen war eine regelmäßige Anpassung der Leistungshöhe im Rhythmus von jeweils drei Jahren. Die nächste Erhöhung würde also 2028 anstehen. Gilt das auch für das Pflegegeld?
Pflegegeld 2024 und 2025: Wie hoch ist es?
Das Pflegegeld richtet sich laut dem BMG an pflegebedürftige Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause von Verwandten, Freunden oder anderen ehrenamtlich Pflegenden versorgt werden. Das Geld ist in seiner Höhe gestaffelt und wird monatlich ausgezahlt. Was Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld machen, steht ihnen frei, häufig wird die Leistung jedoch als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Laut dem Statistischen Bundesamt werden von den knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen etwa 3,1 Millionen allein von Angehörigen betreut. Weitere 1,1 Millionen werden zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Insgesamt werden 85,9 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Von einer Erhöhung des Pflegegeldes profitieren demnach sehr viele Menschen. Laut dem BMG ist die Leistung 2024 um fünf Prozent und 2025 um 4,5 Prozent gestiegen. So hoch war und ist das Pflegegeld von 2023 bis 2025:
Pflegebedürftigkeit | Pflegegeld 2025 | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2023 |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 347 Euro | 332 Euro | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro | 573 Euro | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro | 765 Euro | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro | 947 Euro | 901 Euro |
Übrigens: Wer von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, kann die sogenannte Kombinationsleistung bekommen. Damit werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Überwiesen wird das Geld dann allerdings erst deutlich später.
Pflegegeld 2028: Wann wird es erhöht?
Schon heute steht fest, dass alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung im Sinne der Leistungsdynamisierung zum 1. Januar 2028 steigen sollen. Auch das Pflegegeld wird dann erhöht. Das ist gesetzlich in § 30 SGB XI festgeschrieben. Demnach sollen die Pflegeleistungen „in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum“ steigen.
Das bedeutet: Die Pflege-Erhöhung 2028 hängt von der Höhe der Kerninflationsraten der Jahre 2025, 2026 und 2027 ab, darf aber die Lohnentwicklung in diesen Jahren nicht übersteigen. Um wie viel Prozent das Pflegegeld und die übrigen Leistungen der Pflegeversicherung steigen werden, ist also noch nicht sicher, und bisher gibt es auch nur vage Vorausberechnungen.
Sicher ist aber, dass es 2028 eine Erhöhung geben wird. Das hat ein Sprecher des BMG auf Nachfrage erklärt. Im Gesetz sei die Leistungsdynamisierung zum 1. Januar 2028 nämlich vorgeschrieben. Aber: „Eine weitere Leistungsdynamisierung nach 2028 ist gesetzlich nicht festgelegt.“ Die Erhöhung 2028 ist also gesetzt – auch beim Pflegegeld. Die Umsetzung der weiteren Leistungsanpassungen in den Jahren 2031, 2034, 2037 und Co. ist hingegen eher ungewiss.
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