Die Verlängerung der Mietpreisbremse könnte eines der ersten Projekte der neuen Regierung werden. Sie läuft regulär Ende des Jahres aus, allein schon deshalb besteht Handlungsbedarf. Für Union und SPD ist das Projekt außerdem leicht umsetzbar. Die Regelung existiert bereits, sie soll lediglich auf vier weitere Jahre ausgedehnt und nachgeschärft werden. Gesetzgeberisch ist das relativ einfach. Außerdem entstehen für die Bundesregierung unmittelbar keine Kosten.
Bisher regelt die Mietpreisbremse vor allem, dass die Höhe der Zahlungen bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus weiteren zehn Prozent erhöht werden darf. Sie gilt für Gebiete mit „angespannten Wohnungsmärkten“. Immer wieder gab es Kritik an ihr. So bemängelt etwa der Mieterbund, dass sie zu häufig umgangen werde. Zum Beispiel, indem Vermieter die Wohnungen nur für kurze Zeit oder möbliert anbieten. „Jede dritte Wohnung in den fünf größten Städten wird mittlerweile möbliert angeboten und bundesweit ist die Miete für solche Wohnungen durchschnittlich um 45 Prozent teurer“, sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des Mieterbundes, unserer Redaktion.
Viele Mieter wissen gar nicht, wie sie die Mietpreisbremse durchsetzen
Union und SPD wollen diese Schlupflöcher schließen. Auch umstrittene Indexmieten, bei denen der Betrag an die Inflation gekoppelt wird, sollen strenger reguliert werden. Künftig könnten Vermieter gar mit Bußgeldern bei Verstößen belegt werden. Bis Ende kommenden Jahres soll eine Expertenkommission über entsprechende Verschärfungen beraten.
Der Mieterbund begrüßt die Bemühungen und drängt auf eine schnelle Umsetzung, kritisiert aber auch, dass weitere Ausnahmen gelten, wie beispielsweise für Gebäude, die ab dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden. Solche Sonderregelungen „gehören abgeschafft“, sagte Siebenkotten.

Aber es gibt noch weiterreichende Kritik. Eine Studie der TU München kam zu dem Ergebnis, dass viele Mieterinnen und Mieter ihr Recht gar nicht durchsetzten. Einerseits aus Angst, der Vermieter könnte den Vertrag kündigen. Andererseits, weil die Verfahren kompliziert sind. Das fängt schon bei der Frage an, ob die Mietpreisbremse im eigenen Wohngebiet überhaupt gilt. Die „angespannten Wohnungsmärkte“ auszuweisen, obliegt den Landesregierungen. In Bayern betrifft das 200 Städte und Gemeinden, das sind rund zehn Prozent der Kommunen im Freistaat. Darunter sind neben den Großstädten München, Augsburg und Würzburg viele Orte aus deren Umland. Von den Bestimmungen der Preisbremse erfasst sind aber auch Städte und Gemeinden abseits der Ballungsgebiete, wie das oberbayerische Neuburg/Donau oder Sonthofen im Allgäu.
Kritik kommt unter anderem von Eigentürmer-Verbänden
Und dann sind da noch ganz grundlegende Zweifel am Zweck der Mietpreisbremse. „Der dringend notwendige Neubau von Wohnungen in Deutschland stockt seit vielen Jahren, weil die Mietpreisbremse verhindert, dass in neue Wohnungen investiert wird“, sagte Kai Warnecke, Präsident des Verbands Haus und Grund, unserer Redaktion. Aufgrund der Mietpreisbremse sei es nicht rentabel, neue Häuser zu bauen.
Ähnlich argumentiert der bayerische Bauminister Christian Bernreiter (CSU): „Um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hilft nur: Bauen, Bauen und nochmals Bauen.“ Unterstützt werden diese Argumente durch eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. „Mietpreisregulierungen reduzieren das Mietwohnungsangebot deutlich“, schreiben die Forscher. Auch Bernreiters Kabinettskollege, Justizminister Georg Eisenreich (CSU), drängt auf Neubauten, um die Mieten langfristig zu senken. Er ergänzt jedoch: „Auch gesetzliche Regelungen im Mietrecht wie die Mietpreisbremse leisten einen wichtigen Beitrag.“
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