Zwölf Diebstähle, dreimal Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, versuchte Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung, ein illegales Autorennen, Widerstand gegen Polizeibeamte – für diese Straftaten hat das Amtsgericht Wangen jetzt einen 29-jährigen Italiener zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Am Ende ging es doch recht schnell in dem Verfahren gegen einen Mann aus Isny, der das Amtsgericht über Wochen in vier Verhandlungen beschäftigt hatte. Zunächst war der Angeklagte lediglich wegen eines illegalen Fahrzeugrennens, das er sich mit der Polizei geliefert hatte, angeklagt. Dann aber wurden es bei der Sichtung der Akten immer mehr Anklagepunkte – und schließlich verhandelte das Gericht über insgesamt 21 Taten, die dem 29-Jährigen zur Last gelegt wurden.
Verfahren wegen Einbruch und Körperverletzung eingestellt
Eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sorgte beim letzten Termin dafür, dass alle Fälle schneller geklärt werden konnten. Ein Wohnungseinbruch mit Diebstahl sowie die Körperverletzung seiner Ex-Partnerin konnten dem Angeklagten nicht eindeutig nachgewiesen werden – auch weil die Betroffene jetzt in Portugal wohnt und nicht befragt werden wollte. Diese Verfahren wurden daher eingestellt.
Also waren es nur noch 18 Fälle, wegen derer sich der Angeklagte zu verantworten hatte – und zu allen legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Dafür konnte der Strafrahmen begrenzt werden.
Er bestätigte die Zeugenaussagen eines Polizisten aus Isny, der die meisten Fälle aufgenommen hatte. Gestohlen hat der 29-Jährige im Zeitraum von Ende 2023 bis Ende 2024 Motorroller, Fahrräder, Handys, eine Schneefräse, Werkzeug und Geld. Beim Diebstahl eines Geldbeutels fiel ihm auch eine EC-Karte in die Hände, die er sogleich zum Einkaufen nutzte.
Bestohlene finden ihr Eigentum auf Ebay
Mit den Motorrollern und auch einem Auto unternahm der 29-Jährige kleinere Fahrten, obwohl er gar keinen Führerschein hat. Alle Gegenstände versuchte er – teils über Ebay – zu verkaufen. Manche der Bestohlenen hatten diese Plattform im Auge und entdeckten ihr Eigentum dort.
Die simulierten Interesse an einem Kauf, informierten die Polizei und trafen sich mit dem Dieb, um die Ware in Empfang zu nehmen. So kam man dem Mann mehrfach auf die Schliche und ertappte ihn auf frischer Tat.
Der Verteidiger führte in seinem Plädoyer nochmals allen vor Augen: „Es gab bei meinem Mandanten einen Vollabsturz, er ist sozial abgerutscht. Es ging immer nur um Drogen. Die Taten gehören ausnahmslos zur Beschaffungskriminalität.“
Was das Gericht dem 29-Jährigen positiv anrechnet
Das sah auch die Staatsanwältin so und sprach von Beschaffungs- und Drogenkriminalität. Sie forderte insgesamt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie die Einziehung von 1350 Euro, eine Summe, die noch nicht an einen Betroffenen zurückerstattet worden war. Das übrige Diebesgut hatte der Angeklagte bereits vor dem Prozess an die Bestohlenen zurückgegeben.
Das Gericht würdigte schließlich, dass der 29-Jährige durch sein Geständnis allen Beteiligten noch zahlreiche weitere Verhandlungsrunden erspart habe. Und das Gericht sah es auch als gesichert an, dass die Diebstähle nicht begangen wurden, um „in Luxus zu leben, sondern wegen des Suchtdrucks“. Auch dass sich der Mann bereit erklärte, eine Therapie wegen seiner Betäubungsmittelsucht anzutreten, wertete Richter Klaus Ferstl positiv.
„Ich schäme mich dafür. Ich hoffe, man kann mir bei einer Therapie helfen.“
Angeklagter
Dem stand freilich gegenüber, dass er bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und einige Vorstrafen aktenkundig sind. Daher verurteilte das Gericht den Mann schließlich zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die 1.350 Euro werden, wie von der Staatsanwältin beantragt, eingezogen.
Da er zu den Verhandlungen jeweils aus der Untersuchungshaft in der JVA Ravensburg vorgeführt worden war, eskortierten die Beamten ihn nach der Verhandlung auch wieder dorthin zurück. In seinem Schlusswort erklärte der 29-Jährige: „Ich möchte mich für die Taten entschuldigen, ich schäme mich dafür. Ich hoffe, man kann mir bei einer Therapie helfen.“
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