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Diese Corona-Regeln gelten jetzt bei unseren Nachbarn

Österreich, Baden-Württemberg, Italien

Diese Corona-Regeln gelten jetzt bei unseren Nachbarn

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    In Thüringen gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.
    In Thüringen gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

    Wie stark die Corona-Regeln gelockert werden, ist unterschiedlich. Wer einen Ausflug oder längeren Aufenthalt außerhalb Bayerns plant, sollte über die Corona-Regeln im Nachbar-(Bundes)Land Bescheid wissen. Grundsätzlich gilt für Deutschland: Die Abstands- und Hygienebestimmungen müssen überall einhaltenwerden , auch die Maskenpflicht im Handel und Nahverkehr gilt bundesweit. In Österreich und Italien gelten weiterhin die Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln. Allerdings braucht es die Maske in Österreich zum Einkaufen nicht mehr. Was in Bayern erlaubt ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

    Fast einheitliche Corona-Regeln für Restaurants und Bars

    Gaststätten und Restaurants haben in allen Bundesländern wieder offen. Auch die Bars dürfen in den meisten Ländern öffnen – mit Ausnahme von Bayern und Bremen. Alle Lokale müssen aber Auflagen, wie beispielsweise die Sitzplatzpflicht für Gäste, einhalten. In Österreich wurde die Sperrstunde in der Gastronomie auf 1.00 Uhr verlängert. In Italien dürfen Bars und Restaurants seit dem 1. Juni unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen.

    >> Allgäuer Politiker über Corona-Regeln: Oft schwer zu begreifen <<

    Diese Kontaktbestimmungen gelten in den benachbarten Bundesländern

    Österreich

    Die Einreise nach Österreich ist aus den meisten EU-Staaten, darunter auch Deutschland, möglich. In Österreich gilt die 1-Meter-Abstandsregel weiterhin. In einigen Bereich entfällt ab 15. Juni die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht (für Mitarbeiter im Kundenbereich, für Besucher von Ausstellungen, für Dienstleistungen bei einem Meter Abstand, für Kunden der Gastronomie, für Gäste in Beherbergungbetrieben, für außerschulische Jugenderziehung, für Religionsausübung). In den öffentlichen Verkehrsmittel, in geschlossenen Räumen, in Apotheken und für Mitarbeiter in der Gastronomie bei Kundenkontakt bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen.

    Italien

    Die Einreise nach Italien ist seit dem 3. Juni wieder möglich. Touristen dürfen nach Angaben des Auswärtigen Amtes ohne besondere Gründe einreisen. Eine Quarantänepflicht ist nicht vorgeschrieben. Pflicht ist hingegen vielerorts ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe (z.B. in Geschäften, immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann, in der Region Lombardei besteht Mund-Nase-Schutz Pflicht im gesamten öffentlichen Raum, zusätzlich Handschuh-Pflicht in Geschäften). Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.

    Baden-Württemberg

    In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen - wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung.

    Hessen

    Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

    Sachsen

    Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.

    Thüringen

    Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

    >> Neue Corona-Lockerungen in Bayern: Was ist nun erlaubt, was nicht? <<

    Diese Corona-Regeln gelten für Feste und Veranstaltungen

    Österreich

    Fach- und Publikumsmessen finden in Österreich wieder statt. Die maximal zulässige Personenzahl wird schrittweise erhöht. Seit 29. Mai sind Veranstaltungen bis 100 Personen erlaubt, ab 1. Juli Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Besuchern und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Besuchern. Ab 1. August werden die Obergrenzen auf 500 Besucher im geschlossenen Raum und 750 Besucher im Freien erhöht.

    Italien

    Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Abgesehen von Verboten, die Bürgermeister erlassen, sind der Zugang zu Parks und Gärten (immer unter Beachtung des Abstandsgebots) und die (individuelle) Ausübung körperlicher Aktivitäten im Freien erlaubt. Erlaubt sind Begräbnisfeierlichkeiten mit maximal 15 Personen (und Einhaltung des Abstandsgebots).

    Baden-Württemberg

    Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich. Ab dem 1. August soll auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt sein. Private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage mit bis zu 99 Menschen sind in angemieteten Räumen möglich, wenn Hygienekonzepte eingehalten werden.

    Hessen

    Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Ab dem 22. Juni gilt dafür eine Obergrenze von 250

    Menschen. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra genehmigt werden.

    Sachsen

    Familienfeiern im Restaurant sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Die Landesregierung plant zurzeit, größere Familienfeiern mit bis zu 100 Gästen unter Hygieneauflagen wieder zu ermöglichen.

    Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte.

    Thüringen

    Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.

    >> Ostallgäuer FDP kritisiert inkonsequente Gastro-Beschränkungen <<

    Diese Corona-Regeln gelten für Bäder und Freizeiteinrichtungen

    Österreich

    Der Besuch von Bädern und Wellnessbereichen ist unter Einhaltung der Kontakt- und Hygienebestimmungen wieder möglich.

    Baden-Württemberg

    Freizeitparks und Bäder dürfen öffnen.

    Hessen

    Freibäder und Badesee dürfen wieder unter Auflagen für die Allgemeinheit öffnen. Kurse und Vereinstraining sind ebenfalls wieder möglich. Freizeitparks können wieder öffnen.

    Sachsen

    Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Hallenbäder können öffnen, wenn die Kommunen deren Hygienekonzept genehmigt haben.

    Thüringen

    Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks - solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt. Der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen ist möglich, sofern

    dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde.

    >> Länder finden neue Linie für Corona-Krise: Bund muss noch zustimmen <<

    Diese Corona-Regeln gelten für Fitnessstudios und Sporthallen

    Baden-Württemberg

    Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen wieder in Hallen trainieren.

    Hessen

    Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet. Auch Wettkampfsport ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.

    Sachsen

    Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.

    Thüringen

    Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren.

    Diese Corona-Regeln gelten für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen

    Österreich

    Das Betreten von Beherbergungsbetrieben jeglicher Art – also auch Privatzimmervermietungen, Campingplätze oder Schlaflager – ist unter Einhaltung der Kontakt- und Hygienebestimmungen wieder möglich.

    Italien

    Nur innerhalb derselben Region sind Besuche bei Angehörigen unter Verwendung einer Maske erlaubt (der Besuch bei Angehörigen ist hingegen kein gültiger Grund, aus dem Ausland nach Italien einzureisen). Tourismus ist nach wie vor kein gültiger Grund für Reisen innerhalb des italienischen Staatsgebiets oder für die Einreise aus dem Ausland.

    Baden-Württemberg

    Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

    Hessen

    Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

    Sachsen

    Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

    Thüringen

    Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

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