Innerhalb der vergangenen Woche haben alle Allgäuer Städte und Landkreise den Frühwarnwert oder sogar den Warnwert überschritten. Das bedeutet: neue Regeln für die Allgäuer. Das beinhaltet nicht nur eine Obergrenze für private Feiern und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, sondern vor allem die Maskenpflicht in den Innenstädten. Für jede Kommune ist einzeln festgelegt, wo die Bürger Masken tragen müssen und wo nicht.
Hier gilt die Maskenpflicht in Kempten und dem Oberallgäu
- Kempten: In Kempten gilt die Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen in der Innenstadt. Das ist das Gebiet vom Forum-Allgäu über die Fischerstraße bis zum St. Mang-Platz und Rathausplatz, weiter über Galeria Kaufhof, den Hofgarten bis zum Kornhausplatz und über den Stadtpark, den Königsplatz und die Bahnhofstraße zurück zum August-Fischer-Platz.

- Immenstadt: Marienplatz und Kapuzinerplatz
- Immenstadt-Bühl: um das Alpseehaus, in der Seestraße und der Seepromenade
- Oberstaufen:
- der gesamte Bereich der Fußgängerzone in den Straßen Bahnhofstraße, Rainwaldstraße, Kirchplatz, Hugo-von-Königsegg-Straße, Schloßstraße, Arnikaweg, Lindauer Straße, JohannSchroth-Straße)
- Sonthofen:
- der gesamte Bereich der Fußgängerzone in den Straßen Promenadestraße, Hochstraße, Bogenstraße, Schloßstraße, Grüntenstraße und Hirschstraße
- Bad Hindelang:
- der gesamte verkehrsberuhigte Bereich im Ortsteil Hindelang
- Fischen: Kurpark, Fußgängerzone, Bahnhof, Bahnhofsstraße
- Oberstdorf:
- der gesamte Bereich der Fußgängerzone in den Straßen Fischerstraße, Luitpoldstraße, Hauptstraße, Pfarrstraße, Metzgerstraße, Gartenstraße, Nebelhornstraße, Weststraße, Oststraße, Naglergasse, Maximilianstraße, Obere Bahnhofstraße, Bahnhofstraße, Bahnhofplatz, Prinzregentenplatz, Marktplatz, Megevaplatz, Fuggerstraße
Detaillierte Regeln für Kempten und das Oberallgäu finden Sie hier.
Hier gilt die Maskenpflicht in Kaufbeuren und dem Ostallgäu
- Kaufbeuren: Die Stadt Kaufbeuren hat als stark frequentierte Plätze die beiden Wochenmärkte zu deren Öffnungszeiten erklärt. Dies bedeutet, dass in der Kaiser-Max-Straße während des Wochenmarktes an den Donnerstagen von 7.30 Uhr bis 13 Uhr Maskenpflicht besteht. Das gilt ebenso auf dem Bürgerplatz in Kaufbeuren-Neugablonz an den Samstagen von 7.30 Uhr bis 13 Uhr. Die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten ist nicht neu, wurde jedoch ausgedehnt: Bisher war die Maske lediglich beim direkten Einkaufen und Warten verpflichtend. Nun muss die Maske beim Betreten der zwei genannten Plätze während der Marktzeit getragen werden – unabhängig vom Einkauf. Die Maske muss auch beim Passieren der Plätze getragen werden.
- Füssen: Altstadt innerhalb und einschließlich der Luitpoldstraße, Ritterstraße, Lechhalde, Spitalgasse, Klosterstraße und B16
- Füssener Ortsteil Hopfen am See: Uferstraße innerorts
- Schwangau: Alpseestraße innerorts, Neuschwansteinstraße, Parkstraße, Schwangauerstraße und Colomannstraße im Bereich der Parkplätze zu den Königsschlössern
Welche Regeln sonst im Ostallgäu gelten, erfahren Sie hier.
Hier gilt die Maskenpflicht in Memmingen und dem Landkreis Unterallgäu
- Memmingen: Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz (Hier finden Sie die ausführlichen Regeln für Memmingen)
- Unterallgäu: Im Landkreis Unterallgäu gibt es laut einer Sprecherin des Landratsamts keine genau definierten Plätze, wo man die Maske tragen muss.
Hier gilt die Maskenpflicht im Westallgäu (Landkreis Lindau)
- Lindau (Bodensee):
- alle öffentlich zugänglichen Straßen, Wege und Plätze auf der Insel einschließlich der Seebrücke
- Lindenberg i.Allgäu:
- verkehrsberuhigter Bereich der Hauptstraße von der Bräuhausstraße bis Einmündung in die Bismarckstraße
- In allen Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee):
- alle öffentlich zugänglichen Gehwege und Vorplätze an Schulen werktags in der Zeit von 7 bis 17 Uhr
Alkohol, Sperrstunde, private Feiern - daran müssen sich Menschen im Landkreis Lindau nun halten.