In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte „Freinacht“ an. Die Polizei weist daraufhin hin, dass Brauchtum kein Deckmantel für die Begehung von Straftaten ist.
In einer Meldung heißt es: "Die traditionelle Freinacht wird zu allerlei Streichen benutzt, die leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehen. In der Vergangenheit war das Wegräumen von Pflanzenkübeln, Gartenmöbeln und Gartentürchen ein probates Mittel, um sich vor den Maistreichen in den Abend- und Nachtstunden zu schützen."
Freinacht: Kinder und Jugendliche randalieren teils in Begleitung der Eltern
Mittlerweile sei dies oft wirkungslos, "weil Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch Wohngebiete streifen und Gegenstände mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandeln".
Das sei aber nicht alles: "Deutlich gravierender aber sind meist Jugendliche, die – oftmals alkoholisiert – in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauchen."
In den vergangenen Jahren kam es im Allgäu und der Region in der "Freinacht" zu zahlreichen Straftaten, heißt es vonseiten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Darunter waren Sachbeschädigungen, Brandlegung und Diebstähle. (Die Bilanz aus dem Jahr 2023 lesen Sie hier.)
Polizei: Kein Scherz, sondern Gefahr für Leib und Leben
Die Polizei appelliert deshalb: "Wer Kanaldeckel aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten!"
Auch in diesem Jahr willl die Polizei entsprechende Verstöße konsequent verfolgen und appelliert auch an die Eltern: Diese sollen mit ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustigen Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Die Polizei wendet sich auch mit einer Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Wer „Maischerze“ beobachtet, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellen, darf sich an die örtlich zuständige Dienststelle oder den Polizeinotruf unter der Telefonnummer ‚110‘ wenden.
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