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Regeln auf Skipisten im Allgäu: Skifahren, Snowboarden, Helmpflicht, Alkohol, Sturz, Unfall

Skifahren und Snowboarden

apres skiIst Alkohol auf der Skipiste erlaubt? Diese Regeln gelten in Skigebieten im Allgäu

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    Wer hat Vorfahrt auf der Skipiste? Müssen Skifahrer einen Helm tragen? Und wie viel Alkohol ist auf den Pisten erlaubt?
    Wer hat Vorfahrt auf der Skipiste? Müssen Skifahrer einen Helm tragen? Und wie viel Alkohol ist auf den Pisten erlaubt? Foto: Dieter Menne, dpa (Symbolbild)

    Der Startschuss für die Skisaison 2021/22 ist gefallen und Sportbegeisterte ziehen bereits wieder ihre Schwünge durch den Allgäuer Schnee. Da die Pisten derzeit noch verhältnismäßig leer sind, könnte es den ein oder anderen Pistenrowdy reizen, die Hänge hinabzurasen.

    Doch welche Regeln gelten eigentlich auf Skipisten? Müssen Skifahrer und Snowboarder einen Helm tragen? Und gibt es eine Promillegrenze in den Skigebieten im Allgäu? Antworten auf diese Fragen gibt es hier im Überblick.

    Zum Verhalten auf den Pisten hat der Internationale Skiverband (FIS) im Jahr 1967 erstmals Regeln herausgegeben. Seitdem wurden diese zwei Mal geändert. Aktuell gilt die Version aus dem Jahr 2002.

    Die zehn FIS-Regeln für das Verhalten auf der Skipiste für Skifahrer und Snowboarder

    1. Rücksicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet, schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
    2. Geschwindigkeit und Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
    3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
    4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
    5. Einfahren und Anfahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
    6. Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
    7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
    8. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
    9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
    10. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

    (Lesen Sie auch: Zum Skifahren ins Tannheimer Tal? Diese Regeln gelten jetzt für die Einreise nach Österreich)

    Deutscher Skiverband empfiehlt das Tragen eines Helms

    Zum Tragen eines Helms auf den Skipisten gibt es keine einheitlichen Regelungen. Der Deutsche Skiverband (DSV) empfiehlt allen Skifahrern und Snowboardern, einen Helm aufzusetzen. In Österreich hingegen gilt eine generelle Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahren - diese greift laut bussgeldkatalog.org allerdings nicht in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg.

    Alkohol in Allgäuer Skigebieten: Keine Promillegrenze

    Auf den Skipisten im Allgäu gibt es keine Promillegrenze. Das bestätigt ein Polizeisprecher des Präsidiums Schwaben Süd/West auf Anfrage unserer Redaktion. Pisten seien keine Straßen, daher gelte dort auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Wer beim Skifahren einen Unfall verursacht, muss trotzdem mit Konsequenzen rechnen. Wenn zum Beispiel der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Raum steht, kann die Staatsanwaltschaft laut Polizeisprecher einen Alkoholtest anordnen. Dessen Ergebnis werde im weiteren Verfahren von der Staatsanwaltschaft mit einbezogen.

    Lesen Sie auch: Deutsche stirbt bei Skiunfall am Wilden Kaiser

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