Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat Anklage gegen einen 66-jährigen und einen 23-jährigen Landwirt aus Bad Grönenbach erhoben, die im Zuge des Tierskandals im Allgäu 2019 ins Visier der Ermittler gerieten. Dem Vater und seinem Sohn wird vorgeworfen, im Jahr 2019 auf drei Höfen in den Landkreisen Unterallgäu, Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Dort betrieben die beiden Männer Rinderhaltung. Der Vorwurf bezieht sich auf den Zeitraum zwischen Juli und November 2019.
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Die Männer sollen unter anderem nicht dafür gesorgt haben, dass erkrankte Tiere die erforderliche ärztliche Versorgung bekamen, so die Staatsanwaltschaft Memmingen. Dem 66-Jährigen wird zudem vorgeworfen, es habe "aktive Handlungen" zum Nachteil von Tieren gegeben. Näher wollte sich die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt dazu nicht äußern. Laut der Anklagebehörde haben die beiden Unterallgäuer Landwirte in 54 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Der Anklageerhebung gingen umfangreiche Ermittlungen voraus. So wurden unter anderem die Höfe der beiden Landwirte durchsucht und Sachverständigen-Gutachten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Landratsämter Unterallgäu und Oberallgäu eingeholt.
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Im Laufe des Ermittlungsverfahrens hat das Amtsgericht Neu-Ulm ein vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot für Rinder gegen beide Angeschuldigten erlassen.
Das Landgericht Memmingen entscheidet nun, ob die Anklage zugelassen wird und es zur Verhandlung kommt.