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Ermittlungen gegen Verwaltungsmitarbeiter in Memmingen - Unternehmer verurteilt

Memmingen

Mutmaßliche Vorteilsgewährung für Memminger Verwaltung: Erstes Urteil gegen Unternehmer gefallen

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    Ein Unternehmer ist verurteilt worden, weil er Mitarbeitern der Memminger Stadtverwaltung Karten für eine Fachmesse überlassen hatte.
    Ein Unternehmer ist verurteilt worden, weil er Mitarbeitern der Memminger Stadtverwaltung Karten für eine Fachmesse überlassen hatte. Foto: Uli Deck/dpa

    In einem Ermittlungsfall, der auch die Memminger Stadtverwaltung betrifft, ist jetzt ein Urteil gefallen: gegen einen Unternehmer aus dem Zollernalbkreis - südlich von Tübingen. Er und Memminger Verwaltungsmitarbeiter waren ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der Vorwurf: Der Unternehmer soll 2021 mehrere Rathausangehörige zu einem Essen eingeladen haben. Ein Jahr später soll er städtischen Bediensteten mehrere Eintrittskarten für eine Fachmesse überlassen haben.

    So wurde gegen den Mann wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung ermittelt: Er habe sich erhofft, im Gegenzug bei Auftragsvergaben bevorzugt zu werden, so die Staatsanwaltschaft Hechingen, die für den Zollernalbkreis zuständig ist. Deren Kollegen aus Memmingen ermittelten gleichzeitig gegen die Verwaltungsmitarbeiter: „sowohl wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit als auch der Vorteilsannahme“.

    Im Memminger Fall noch immer kein Ermittlungsergebnis

    Diese Ermittlungen sind abgeschlossen. Da die Verteidiger aber noch in die Akten schauen und eine Stellungnahme abgeben dürfen, könne noch nichts über die Ergebnisse gesagt werden, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Im Juni 2024 war der Fall öffentlich geworden.

    Ob der Fall des Unternehmers aus dem Zollernalbkreis abgeschlossen ist, ist noch nicht klar. Denn er und sein Anwalt, Rafael Fischer aus Konstanz, überlegen, ob sie Berufung einlegen, wie uns Fischer sagte. Das Amtsgericht Albstadt hatte am Mittwoch geurteilt, dass sein Mandant wegen Vorteilsgewährung 3000 Euro Strafe zahlen muss. Die Staatsanwaltschaft hatte 5500 Euro Strafe gefordert, sagt Fischer. Doch das Gericht habe das spendierte Mittagessen aus dem Urteil herausgelassen und dem Unternehmer nur noch die Messekarten zur Last gelegt.

    Anwalt: Eine Fachmesse ist keine Vergnügungsfahrt

    Das Essen soll der Mann nach einer Betriebsführung angeboten haben - als höfliche Geste eines Gastgebers. Dass das Gericht an den Messekarten festgehalten hat, kann Anwalt Fischer nicht verstehen. Der Unternehmer habe selbst einen Stand auf der Messe gehabt. Jeder Standbetreiber erhalte 100 Freikarten für seine Kunden. Und eine Fachmesse sei ja auch keine Vergnügungsfahrt, sondern habe mit der Arbeit zu tun.

    Der Richter habe durchblicken lassen, dass dies ein rechtlich kompliziertes Feld sei, sagt Fischer. Denn es gebe keine gesetzlichen Vorgaben, wann Vorteilsgewährung beginne. Die Stadt Memmingen hat jedenfalls ihre Antikorruptionsregelungen im März aktualisiert. Demnach dürfen städtische Beschäftigte einmal pro Jahr Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 25 Euro von einer Person oder einer Organisation erhalten, heißt es bei der Pressestelle. „Gleiches gilt für Gutscheine und Freikarten bis zu einem Wert von 25 Euro.“

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