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Treffen, Ausflüge, Einkauf: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Allgäu
Lebensmittel kann man einkaufen, eine Ostershopping-Tour geht aber nicht: die Corona-Regeln fürs Allgäu im Überblick.
Bild: Ulrich Perrey, dpa
Lebensmittel kann man einkaufen, eine Ostershopping-Tour geht aber nicht: die Corona-Regeln fürs Allgäu im Überblick.
Bild: Ulrich Perrey, dpa
Verwandte treffen, Einkaufsbummel, Ausflug in die Berge: Wegen Corona ist auch das Osterfest 2021 anders. Welche Corona-Regeln über Ostern im Allgäu gelten.
Von Redaktion Allgäuer Zeitung
02.04.2021 | Stand: 08:58 Uhr
Aktualisiert am Freitag, 2. April - Das gesamte Allgäu bleibt über das Osterwochenende im Lockdown, weil die Inzidenzwerte der einzelnen Kreise und Städte seit mehreren Tagen über 100 liegen. Welche Regeln gelten nun an Ostern 2021? Wen darf ich im Allgäu über die Feiertage treffen? Und wo kann ich noch einkaufen? Ein Überblick.
Wo kann ich einkaufen gehen?
Einzelhandel geschlossen, Supermärkte geöffnet: Wie schon in der Vergangenheit bleiben Gründonnerstag und Karsamstag normale Werktage. Zunächst hatten Bund und Länder den 1. April und den 3. April zu Ruhetagen erklärt, nun dürfen Geschäfte doch öffnen.
Für die Allgäuer bedeutet das: Einkaufen gehen können sie in Supermärkten, Drogerien ebenso in Buchhandlungen, Gärtnereien und Baumärkten (die bleiben auch bei der "Notbremse" geöffnet).
Treffen: Zwei Haushalte mit maximal fünf Menschen - diese Regelung für private Treffen gilt auch über die Feiertage. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, sie werden dabei nicht mitgezählt.
Aber: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Kreis drei Tage hintereinander über 100, dann darf man sich nur noch mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen. Das gesamte Allgäu befindet sich seit Montag, 29. März, im Lockdown - das bedeutet, dass sich die Allgäuer und Allgäuerinnen über die Feiertage nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen (Stand 30. März). Das gilt unabhängig vom Ort und drinnen wie draußen. Lockerungen gibt es erst, wenn die Kommunen drei Tage hintereinander unter 100 liegen. Das ist aber nicht der Fall - ein Osterfrühstück mit mehreren Freunden ist also ausgeschlossen.
Ausgangssperre: Wer sich in den kommenden Tagen mit einer weiteren haushaltsfremden Person am Abend trifft, sollte nicht vergessen, dass im ganzen Allgäu die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gilt. Die eigenen vier Wände dürfen nach 22 Uhr nur noch mit triftigem Grund verlassen werden (Weg zur Arbeit, Begleitung Kranker/Sterbender, Gassi-gehen mit dem Hund).
Wie ist es mit Reisen und Ausflügen in die Berge?
Reisen und Tagesausflüge: Vor den Bund-Länder-Beratungen forderten viele Bundesländer Urlaub in der eigenen Region, zum Beispiel auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen, zu erlauben. Beschlossen wurde dazu nichts.
Stattdessen rät die Bundesregierung dazu, auch über Ostern keine Reisen anzutreten.
So geht es weiter: Nach dem Corona-Gipfel vom 22. März ist der Lockdown nun erst einmal bis zum 18. April verlängert. Die Notbremse, die seit Anfang März gilt, bleibt auch in dieser Zeit weiter bestehen.
Bayerns Pläne: Die Umsetzung dieser Regelungen liegt bei den Bundesländern. So kündigte Bayern bereits an, die Corona-Regeln für den Einzelhandel nach Ostern lockern zu wollen. Das würde bedeutet, dass Läden ab dem 12. April bereits bei einer Inzidenz von unter 100 öffnen dürfen. Der aktuelle Grenzwert liegt bei 50. Bei einem hohen Wert über 100 soll Einkaufen nur mit Termin möglich sein. „Click & Meet“-Käufer sollen außerdem einen negativen Corona-Test vorzeigen müssen.