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Skiunfall am Hintertuxer Gletscher: Fünfjähriger stürzt sieben Meter tief in vereistes Bachbett

Skiunfall am Hintertuxer Gletscher

Fünfjähriger stürzt beim Skifahren sieben Meter tief in vereistes Bachbett

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    Ein Rettungshubschrauber brachte den schwer verletzten Jungen in die Klinik in Innsbruck.
    Ein Rettungshubschrauber brachte den schwer verletzten Jungen in die Klinik in Innsbruck. Foto: Michael Kri/Imago Images

    Im Skigebiet Rastkogel am Hintertuxer Gletscher ist ein fünfjähriger Junge bei einem Skiunfall am Freitag schwer verletzt worden. Nach Angaben der Polizei stürzte der Junge über den Pistenrand und sieben Meter tief.

    Demnach war der junge Schwede mit einer Skigruppe an der Bergbahn Rastkogel unterwegs. Die Gruppe fuhr gegen 10.55 Uhr die Talabfahrt (Blaue Piste Nr. 77) ab. Der Junge stürzte plötzlich aus bislang ungeklärter Ursache, verlor seine Skier und stürzte daraufhin über den Holzzaun der Pistenabgrenzung aus einer Höhe von sieben Metern in ein vereistes Bachbett.

    Der Junge wurde nach erfolgter Erstversorgung von der Bergrettung Tux gehoben und mit dem Rettungshubschrauber und schweren Verletzungen im Gesicht ins Krankenhaus Innsbruck gebracht.

    Viele Skiunfälle im Allgäu und in Österreich - teilweise schwer

    Immer wieder kam es in den vergangenen Wochen im Allgäu und in Österreich zu teils schweren Skiunfällen. So rammte erst in dieser Woche ein Snowboarder im Skigebiet Kühtai eine 21-jährige Skilehrerin aus Deutschland, die sich daraufhin überschlug - und der Boarder fuhr einfach weiter.

    In Osttirol fuhr ein Skifahrer so heftig von hinten in einen 17-Jährigen, dass dieser gegen eine 39-Jährige prallte - und beide Geschädigte Knochenbrüche davontrugen. Die Polizei sucht nun nach dem Unfallverursacher - denn der Skifahrer fuhr einfach weiter.

    Im Skigebiet Kitzbühel fuhr ein Pistenrowdy einer gestürzten Frau mit seinen Skiern sogar übers Gesicht. Der unbekannte Rowdy blieb aber weder stehen, noch kümmerte er sich um die Frau. Sie wurde in eine nahegelegene Klinik geflogen - und aufgrund der Schwere der Verletzungen kurz später ins Klinikum Innsbruck überstellt. Die Polizei sucht nun nach Zeugen des Unfalls.

    Sicher Ski- und Snowboardfahren: Wie verhalte ich mich auf der Piste?

    Der internationale Skiverband Fédération Internationale de Ski - kurz: FIS - gibt zehn Verhaltens- und Ausrüstungstipps für Sicherheit auf den Pisten. Diese Tipps haben auch der Deutsche Skiverband (DSV) sowie das renommierte Österreichische Kuratorium für alpine Sicherheit (ÖKAS) auf ihren jeweiligen Websites übernommen. Diese Regeln lauten wie folgt:

    FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder

    1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
    2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
    3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
    4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für all seine Bewegungen genügend Raum lässt.
    5. Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
    6. Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
    7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
    8. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
    9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
    10. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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