Ein deutscher Jugendlicher ist bei einem Skiunfall im Skigebiet Alpbachtal Wildschönau am Montag schwer verletzt worden. Wie die Polizei mitteilt, war der Junge mit einer Schülergruppe unterwegs.
Demnach fuhr der 13-Jährige zusammen mit der Gruppe gegen 11.10 Uhr oberhalb des Gasthofes Kafner Ast auf der Piste in Richtung der dahinterliegenden Talabfahrt. Gleichzeitig fuhr ein 20-jähriger Brite mit seinen Skiern auf der über dem Gasthof befindlichen roten Piste ab und wollte vor dem Gasthaus stehen bleiben. Im Kreuzungsbereich der beiden Pisten unmittelbar oberhalb der Hütte kam es dann zum Zusammenstoß zwischen den beiden Skifahrern.
Skiunfall in Alpbach: 13-Jähriger kurzzeitig bewusstlos
Der 13-Jährige stürzte durch den Zusammenprall und verlor zwischenzeitlich sogar sein Bewusstsein. Er wurde nach der Erstversorgung durch die Pistenrettung vom Rettungshubschrauber mit Verdacht auf eine schwere Verletzung ins Innsbrucker Krankenhaus eingeliefert.
Viele Skiunfälle im Allgäu und in Österreich - teilweise schwer
Immer wieder kam es in den vergangenen Wochen im Allgäu und in Österreich zu teils schweren Skiunfällen. So musste erst am Wochenende im beliebten Skigebiet Sölden in Österreich gleich zweimal der Notarzthubschrauber ausrücken - zwei Menschen wurden schwer verletzt. Im Skigebiet Kitzbühel kam es zu einem schlimmen Unfall. Ein Skifahrer fuhr einer gestürzten Frau mit seinen Skiern übers Gesicht. Der unbekannte Rowdy blieb aber weder stehen, noch kümmerte er sich um die Frau. Sie wurde in eine nahegelegene Klinik geflogen - und aufgrund der Schwere der Verletzungen kurz später ins Klinikum Innsbruck überstellt. Die Polizei sucht nun nach Zeugen des Unfalls.
Im Allgäu kollidierten Ende Januar zwei Schüler während eines Schulausflugs auf der Piste im Skigebiet Oberjoch. Einer der Jungs wurde mit einem gebrochenen Bein ins Krankenhaus gebracht.
Sicher Ski- und Snowboardfahren: Wie verhalte ich mich auf der Piste?
Der internationale Skiverband Fédération Internationale de Ski - kurz: FIS - gibt zehn Verhaltens- und Ausrüstungstipps für Sicherheit auf den Pisten. Diese Tipps haben auch der Deutsche Skiverband (DSV) sowie das renommierte Österreichische Kuratorium für alpine Sicherheit (ÖKAS) auf ihren jeweiligen Websites übernommen. Diese Regeln lauten wie folgt:
FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder
- Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
- Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
- Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für all seine Bewegungen genügend Raum lässt.
- Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
- Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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