Zum Winter gehören Schnee und Eis auf den Straßen. Eigentlich ist klar, besonders wenn man in den südlichen Regionen Deutschlands wohnt, dass im Winter die entsprechenden Reifen auf das Auto gehören. Doch bei milden Temperaturen und keinem Schnee möchte sich der eine oder die andere die teure Winterbereifung sparen. Aber was gilt eigentlich in Deutschland? Besteht im Winter generell eine Winterreifenpflicht? Und zahlt die Versicherung einen Unfall, der im Winter mit einer Sommerbereifung passiert? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.
Sommerreifen im Winter: Folgende Fragen werden in diesem Artikel beantwortet
- Ab wann braucht man Winterreifen?
- Was sind die Unterschiede zwischen Winter- und Sommerreifen?
- Gilt im Winter eine Winterreifenpflicht und welche Strafen drohen bei Sommerreifen im Winter?
- Zahlt die Versicherung bei Sommerreifen im Winter?
Ab wann braucht man Winterreifen?
Eine Faustregel besagt, dass man auf Winterreifen "von O bis O" fahren soll - also von Oktober bis Ostern. Allerdings ist es nicht immer ratsam, sich an diese Regel zu halten. Denn besonders in höher gelegenen Regionen kann es auch Ende April noch einmal schneien und Glätte auf den Straßen geben.
Zwar ist es in Deutschland per se nicht verboten, im Winter mit Sommerreifen zu fahren. Es ist jedoch fahrlässig. Auf glatten Straßen mit Sommerreifen zu fahren, birgt ein großes Risiko. Für den Reifenwechsel gibt es kein fixes Datum. Seit 2010 schreibt das Gesetz in Deutschland jedoch vor, dass Autofahrer bei Schnee, Matsch, Eis oder Reif auf der Straße ihre Bereifung den winterlichen Verhältnissen anpassen. Es gilt also eine situative Winterreifenpflicht. (Lesen Sie auch: Was ist Blitzeis? Wann entsteht es? Das müssen Autofahrer wissen)
Was sind die Unterschiede zwischen Sommerreifen und Winterreifen?
Winterreifen sind im Gegensatz zu den Sommerreifen speziell für die Straßenbedingungen im Winter angepasst. Der größte Unterschied besteht im Reifenprofil. Bei den Winterreifen besteht dieses aus vielen Lamellen, die auf dem rutschigen Untergrund aus Schnee und Eis besser greifen. Die Reifen haften beim Bremsen, Anfahren und in den Kurven besser auf der Straße. Außerdem ist die Gummimischung eine andere als bei den Sommerreifen. Sie ist weicher und hat so einen besseren Grip auf schneebedeckter Fahrbahn. Wer jedoch Winterreifen im Sommer fährt, muss beachten, dass der Abrieb deutlich höher und der Bremsweg wesentlich länger ist. Außerdem verbrauchen sie mehr Sprit. (Lesen Sie dazu auch: Spritpreise ziehen weiter an - lohnt sich das Tanken in Österreich?)
Die Gummimischung bei Sommerreifen ist härter - so halten sie den extremen Temperaturen im Sommer besser Stand. Das Profil ist grob, hat mehr Längsrillen und ist so konzipiert, möglichst viel Wasser von der Fahrbahn zu verdrängen. Die gesetzliche Mindesprofiltiefe liegt bei Sommerreifen bei 1,6mm. Bei Winterreifen liegt sie bei 4mm.
Gilt im Winter eine Winterreifenpflicht und welche Strafen drohen bei Sommerreifen im Winter?
Wie eingangs beschrieben, gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. D. h., sind die Bedingungen auf den Straßen winterlich, mit Schnee, Eis, Glätte oder Reif, muss die Bereifung angepasst werden. Wer das nicht einhält, muss mit folgenden Strafen rechnen:
- Wer im Winter mit Sommerreifen umher fährt und die situative Winterreifenpflicht gilt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen. Zusätzlich erhält der Fahrer oder die Fahrerin einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
- Kommt es dabei zusätzlich zu einer Verkehrsbehinderung, sind bereits 80 Euro fällig, den Punkt in Flensburg gibt es ebenso.
- 100 Euro Bußgeld sind fällig, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet wurden. Auch in diesem Fall gibt es einen Punkt dazu.
Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die ihr Auto mit Sommerreifen bei Schnee und Frost auf der Straße dauerhaft parken - das ist erlaubt.
Zahlt die Versicherung bei Sommerreifen im Winter?
Bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen umherzufahren ist nicht nur strafbar, sondern kann sich auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Denn die Versicherung kann sich im Falle eines daraus resultierenden Unfalls weigern, für die entstandenen Schäden zu zahlen. Hierzu muss sie dem Fahrer oder der Fahrerin aber grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Davon geht die Versicherung aus, wenn ein Autofahrer beispielsweise nach lange anhaltenden winterlichen Bedingungen trotzdem noch auf Sommerreifen losfährt. Wenn der Geschädigte eines Unfalls selbst noch Sommerreifen an seinem Wagen hat, kann ihm auch eine Teilschuld zugesprochen werden.