Die Pflege von Angehörigen kostet oft viel Zeit und Kraft. Nicht selten müssen Pflegende daher in ihrem eigentlichen Job kürzertreten oder diesen sogar ganz aufgeben. Aus diesem Grund geben laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) viele Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, das Pflegegeld als Anerkennung an ihre pflegenden Verwandten oder Freunde weiter.
Auch von der Pflegeversicherung selbst werden Pflegepersonen unterstützt. Unter Umständen zahlt sie sogar Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Sie können für die Pflege also Rentenpunkte bekommen. Viele, die pflegen, gehen in diesem Punkt jedoch leer aus, denn es gelten strikte Voraussetzungen für die Absicherung. Wer kann trotz Pflegearbeit also keine Rentenpunkte bekommen?
Übrigens: In Deutschland werden der aktuellen Pflegestatistik zufolge 85,9 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt.
Pflege von Angehörigen: Wer kann keine Rentenpunkte bekommen?
Arbeit und Pflege unter einen Hut zu bekommen, kann herausfordernd sein. Wer den Balanceakt schafft, könnte trotzdem einen Nachteil haben: Rentenpunkte bringt die Pflegearbeit dann nämlich unter Umständen nicht ein. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gelten diese Voraussetzungen für den Anspruch auf Rentenbeiträge für die Pflegearbeit:
- Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig sein. Sie muss also ehrenhalber ausgeübt werden und darf nicht entlohnt werden. Das Pflegegeld dürfen Pflegebedürftige aber weiterhin an ihre pflegenden Angehörigen geben, da es dem Pflegeportal pflege.de nicht als Bezahlung gilt.
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Die Pflege muss pro Woche mindestens zehn Stunden in Anspruch nehmen und auf wenigstens zwei Tage aufgeteilt sein. Laut pflege.de kann diese Zeit auch durch die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger erreicht werden.
- Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen.
- Pflegende Angehörige dürfen neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Wer also alle Voraussetzungen erfüllt, aber in Vollzeit arbeitet, kann keine Rentenpunkte bekommen. Auch wer die nicht erwerbsmäßige Pflege in einer stationären Einrichtung ausübt, für die Pflege weniger als zehn Stunden aufwendet, die Pflege nicht an mindestens zwei Tagen pro Woche ausübt oder eine Person mit Pflegegrad 1 pflegt, geht leer aus.
Laut pflege.de können auch diese Personen durch die Pflege keine Rentenpunkte bekommen – obwohl sie die Voraussetzungen eigentlich erfüllen würden:
- Pflegepersonen, die jünger als 15 Jahre sind.
- Pflegepersonen, die nur übergangsweise die eigentliche Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit vertreten – zum Beispiel im Rahmen der Verhinderungspflege.
- Pflegepersonen, die die Pflege voraussichtlich nicht länger als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr übernehmen.
- Personen, die die Pflege als Teil eines FSJ oder Bundesfreiwilligendienstes ausüben.
- Personen, die im Rahmen ihrer Ordenszugehörigkeit pflegen.
- Pflegepersonen, die bereits eine volle Altersrente ab dem regulären Rentenalter, eine Pension oder ähnliche Altersversorgung erhalten. Rentnerinnen und Rentner können ihre Rentenansprüche nur durch die Pflege erhöhen, wenn sie die sogenannte Flexirente nutzen. Sie erhalten dann nur einen Teil ihrer Bezüge, dürfen aber weiterhin Rentenpunkte sammeln.
Übrigens: Für die Pflege von Angehörigen zahlt die Pflegekasse nicht nur Rentenbeiträge, sondern übernimmt unter Umständen auch die übrige soziale Absicherung. Außerdem können sie bestimmte Leistungen als Entschädigung für die Pflegearbeit bekommen.
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