Wenn die Pflege eines Angehörigen organisiert werden muss, sehen sich die Betroffenen früh mit der Frage konfrontiert, welche Pflegeleistungen eigentlich zu welchen Kosten beansprucht werden können. Immer wieder fällt in diesem Zusammenhang der Begriff der Pflegesachleistungen. Warum der Begriff mit „Sachen“ im eigentlichen Sinne nichts zu tun hat, welche Leistungen in der Pflege wirklich dahinterstecken und wer sie in welcher Höhe beanspruchen kann, lesen Sie hier.
Pflege: Definition von Pflegesachleistungen
Nach Paragraf 36 des elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) gilt eine sogenannte Pflegesachleistung als eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die „körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung“ betrifft, wie es im Gesetzes-Passus heißt.
Weiter wird dort formuliert, wer überhaupt Anspruch auf Pflegesachleistungen hat, nämlich Menschen mit den Pflegegraden von 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Was sind Pflegesachleistungen?
Beispiele für Pflegesachleistungen für die professionelle Unterstützung körperbezogener Pflegemaßnahmen sind laut dem Pflegeportal pflege.de etwa:
- die Körperpflege (im Bad oder im Bett)
- die Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
- das An- und Entkleiden
- die Förderung der Bewegungsfähigkeit
- die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Als pflegerische Betreuungsmaßnahmen gelten dagegen etwa die Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme und allgemein die Hilfe bei der Beschäftigung und Gestaltung des Alltags. Zur Hilfe bei der Haushaltsführung gehören stattdessen die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe sowie die Reinigung der Wohnung oder Wasch- und Bügeltätigkeiten.
Anspruch auf Pflegesachleistungen: Welche Voraussetzungen gelten?
Die wichtigste Voraussetzung für die Beanspruchung von Pflegesachleistungen ist neben dem entsprechenden Pflegegrad, die Abgabe der pflegerischen Aufgaben an einen ambulanten Pflegedienst.
Das Portal pflege.de weist allerdings darauf hin, dass Pflegesachleistungen nur von Pflegediensten erbracht werden können, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse der Betroffenen geschlossen haben. Auch Einzelpersonen, die in der ambulanten Pflege arbeiten, können laut des Portals von der Pflegekasse anerkannt werden. Voraussetzung ist einzig, dass kein enger Verwandtschaftsgrad zwischen Pflegeperson und pflegebedürftiger Person besteht.
Pflegesachleistungen: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?
Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom anerkannten Pflegegrad der Betroffenen ab. Voraussetzung ist allerdings mindestens Pflegegrad 2. Angehörige und Betroffene von Pflegegrad 1 können Pflegesachleistungen dagegen nicht beanspruchen, für sie greifen stattdessen die Leistungen der Grundpflege.
Die vom Gesetzgeber festgeschriebenen Maximalbeträge für Pflegesachleistungen wurden zum 1. Januar 2024 und zuletzt zum 1. Januar 2025 erhöht. So viel Geld gibt es nun je nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 796 Euro (2024: 761 Euro)
- Pflegegrad 3: 1497 Euro (2024: 1432 Euro)
- Pflegegrad 4: 1859 Euro (2024: 1778 Euro)
- Pflegegrad 5: 2299 Euro (2024: 2200 Euro)
Der Hintergrund laut pflege.de: Die Pflegekasse kommt nur für die tatsächlich beanspruchten Leistungen im entsprechenden Monat auf. Einen Pauschalbetrag kann demnach nicht beansprucht werden. Einem angestiegenen Bedarf an Pflege und Betreuung sollte zudem rechtzeitig mit einem Antrag auf einen höheren Pflegegrad begegnet werden. Doch wie beantragt man überhaupt Pflegesachleistungen?
Wie kann man Pflegesachleistungen beantragen?
Der Antrag auf Pflegesachleistungen muss den Angaben von pflege.de zufolge bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person eingereicht werden. Da die Pflegekasse Teil der Krankenkasse ist, können Informationen und Kontaktdaten auch über diesem Weg eingeholt werden.
Ist man im Besitz der Kontaktdaten der Pflegekasse, kann zunächst ein formloser Antrag auf Pflegesachleistungen in Form eines Anrufs oder einer E-Mail gestellt werden. Hierauf sollte dann die Pflegekasse reagieren und ein individuelles Antragsformular zurückzusenden, wie pflege.de schreibt.
Übrigens: Eine weitere wichtige Pflegeleistung ist das sogenannte Pflegegeld, für das bestimmte Voraussetzungen gelten. Es kann zudem im Rahmen der Kombinationsleistung mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden.