Sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen steigen zum Jahresbeginn 2025 um 4,5 Prozent an. Das geht aus dem sogenannten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hervor. Menschen, die schwerst beeinträchtigt sind in ihrer Selbstständigkeit und daher auf Hilfe angewiesen sind, fallen unter den Pflegegrad 4. Dank der Pflegereform 2023 erhalten Betroffene ab 2025 mehr Geld. Dieser Text gibt Antworten auf die Fragen, wie viel das sein wird und welche Leistungen wie hoch ausfallen.
Pflegegrad 4: Was ändert sich ab 2025?
Wenn sich Angehörige, enge Vertraute oder ehrenamtliche Kräfte um Pflegebedürftige kümmern, die mindestens den Pflegegrad 2 haben, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Summe steht dann zur freien Verfügung, fließt aber oft als Anerkennung an die Pflegeperson weiter. Neben dem Pflegegeld steigen aufgrund des Gesetzes zum neuen Jahr auch die Pflegesachleistungen. Beides lässt sich als Kombinationsleistung nutzen.
2024 gibt es laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Pflegegrad 4 Pflegegeld in Höhe von rund 765 Euro pro Monat (2023: 728 Euro). Die Pflegesachleistungen liegen bei maximal 1778 Euro pro Monat (2023: 1693 Euro). Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden diese Beträge BMG-Angaben zufolge „regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert“. Schon ab 2025 werden sich die Beträge demnach ändern. Das Bundesverwaltungsamt gibt für das Pflegegeld dann 800 Euro an, für Pflegesachleistungen 1859 Euro. Doch damit nicht genug.
Übrigens: Seit der Pflegereform 2017 ist es nicht mehr entscheidend für die Anerkennung eines Pflegegrades, wie viele Stunden aufgebracht werden müssen.
Ab 2025: Wie viel Geld gibt es für welche Leistungen bei Pflegegrad 4?
Die Leistungen für Pflegegrad 4 hören aber nicht beim Pflegegeld auf. Pflege.de gibt unter anderem folgende Erhöhungen für 2025 an:
- 131 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (2024: 125 Euro).
- 42 Euro im Monat als Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel (2024: 40 Euro).
- 1685 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege (2024: 1612 Euro).
- 1854 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege (2024: 1774 Euro)
- Bis zu 4180 Euro pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung (2024: 4000 Euro).
- 1685 Euro pro Monat für die Tages- und Nachtpflege (2024: 1612 Euro).
- 1855 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege (2024: 1775 Euro).
- 224 Euro pro Monat als Wohngruppenzuschlag (2024: 214 Euro).
Übrigens: Die Pflegekosten steigen. Damit bei der Pflege von Angehörigen keine weiteren Kosten anfallen, bieten die Kassen gratis Pflegekurse an.
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