Sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen sind zum Jahresbeginn 2025 um 4,5 Prozent gestiegen. Das geht aus dem sogenannten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hervor. Menschen, die schwerst beeinträchtigt sind in ihrer Selbstständigkeit und daher auf Hilfe angewiesen sind, fallen unter den Pflegegrad 4. Dank der Pflegereform 2023 erhalten Betroffene seit 2025 mehr Geld. Dieser Text gibt Antworten auf die Fragen, wie viel das ist und welche Leistungen wie hoch ausfallen.
Pflegegrad 4: Was hat sich 2025 geändert?
Wenn sich Angehörige, enge Vertraute oder ehrenamtliche Kräfte um Pflegebedürftige kümmern, die mindestens den Pflegegrad 2 haben, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Summe steht dann zur freien Verfügung, fließt aber oft als Anerkennung an die Pflegeperson weiter. Neben dem Pflegegeld steigen aufgrund des Gesetzes zum neuen Jahr auch die Pflegesachleistungen. Beides lässt sich als Kombinationsleistung nutzen.
2024 gab es laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Pflegegrad 4 Pflegegeld in Höhe von rund 765 Euro pro Monat (2023: 728 Euro). Die Pflegesachleistungen lagen bei maximal 1778 Euro pro Monat (2023: 1693 Euro). Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden diese Beträge BMG-Angaben zufolge „regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert“. Schon im Januar 2025 haben sich die Beträge demnach geändert. Das Bundesverwaltungsamt gibt für das Pflegegeld jetzt 800 Euro an, für Pflegesachleistungen 1859 Euro. Doch damit nicht genug.
Übrigens: Seit der Pflegereform 2017 ist es nicht mehr entscheidend für die Anerkennung eines Pflegegrades, wie viele Stunden aufgebracht werden müssen.
Pflege 2025: Wie viel Geld gibt es für welche Leistungen bei Pflegegrad 4?
Die Leistungen für Pflegegrad 4 hören aber nicht beim Pflegegeld auf. Pflege.de gibt folgende Erhöhungen für 2025 an:
- 131 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (2024: 125 Euro).
- 42 Euro im Monat als Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel (2024: 40 Euro).
- 3539 Euro pro Jahr aus dem zum 1. Juli 2025 eingeführten Entlastungsbudget für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege: Bis einschließlich 30. Juni gab es noch getrennte Töpfe für die beiden Leistungen. Für die Kurzzeitpflege waren das 1854 Euro pro Jahr (2024: 1774 Euro) und für Verhinderungspflege 1685 Euro (2024: 1612 Euro).
- Bis zu 4180 Euro pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung (2024: 4000 Euro).
- 1685 Euro pro Monat für die Tages- und Nachtpflege (2024: 1612 Euro).
- 1855 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege (2024: 1775 Euro).
- 224 Euro pro Monat als Wohngruppenzuschlag (2024: 214 Euro).
Übrigens: Mit der Pflegereform 2023 wurde unter anderem eine vereinfachte Finanzierung für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege beschlossen. Dazu wurde zum 1. Juli 2025 laut dem Bundesgesundheitsministerium das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt.
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