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Pflegegrad nach Punkten berechnen: So funktioniert es – Tabelle

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Pflegegrad nach Punkten berechnen: So funktioniert es – Tabelle

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    Um den richtigen Pflegegrad zu ermitteln, wird eine Begutachtung durchgeführt.
    Um den richtigen Pflegegrad zu ermitteln, wird eine Begutachtung durchgeführt. Foto: Christin Klose, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Wird eine Person pflegebedürftig, kann sie einen Pflegeantrag stellen und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Dabei entscheidet der Pflegegrad darüber, wie viele Pflegeleistungen und in welcher Höhe in Anspruch genommen werden können.

    Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und den nötigen Pflegegrad ist laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Medizinische Dienst beziehungsweise bei der privaten Pflegeversicherung der Sozialmedizinische Dienst zuständig. Doch wie wird der Pflegegrad dann genau berechnet?

    Übrigens: Zum 1. Januar 2025 wurden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Davon profitieren Pflegebedürftige aller Pflegegrade.

    Pflegegrad nach Punkten berechnen: Sechs Module bestimmen die Pflegebedürftigkeit

    Um die Pflegebedürftigkeit einer Person zu bestimmen, wird laut dem BMG über einen Fragebogen die individuelle Pflegesituation ermittelt. Dabei geht es darum, die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – egal ob körperlich, geistig oder psychisch – zu bestimmen. Über 64 Einzelfragen werden mit dem Fragenkatalog für die Begutachtung sechs Lebensbereiche, Module genannt, genauer unter die Lupe genommen. Diese sind:

    • Modul 1: Mobilität
    • Modul 2: Geistige und kommunikative Fähigkeiten
    • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Modul 4: Selbstversorgung
    • Modul 5: Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
    • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    In jedem Modul kann pro Frage ein Punktwert zwischen 0 und 3 vergeben werden. Laut der Allianz Versicherung lassen sich die Werte in „selbstständig“, „überwiegend selbstständig“, „überwiegend unselbstständig“ und „unselbstständig“ staffeln.

    Die Summe der Einzelpunkte wird anschließend pro Modul zu einem gewichteten Punktwert verrechnet. So wird laut dem BMG für jedes Modul ein Grad der Selbstständigkeit – hier reicht die Skala von 0 bis 4 – ermittelt. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, über den einer der fünf Pflegegrade vergeben wird.

    Pflegegrad nach Punkten berechnen - Tabelle: Wie werden die sechs Module gewichtet?

    Für die Berechnung des Pflegegrades werden die erreichten Einzelpunkte laut Paragraf 15 Absatz 2 SGB XI pro Modul in gewichtete Punkte umgewandelt. Das bedeutet: Es zählen nicht die Punkte, die je Frage erreicht werden – das wären maximal 192 Punkte – für die Berechnung des Pflegegrades, sondern die gewichteten Punkte je Modul. Über die gewichteten Punkte wird der Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in „keine“, „geringe“, „erhebliche“, „schwere“ und „schwerste“ eingeteilt.

    Nach Anlage 2 zu Paragraf 15 SGB XI bedeutet das für das erste Modul „Mobilität“ folgendes: 

    • In dem Modul können maximal 15 Einzelpunkte in fünf Fragen erreicht werden.
    • Im Bereich von 0 bis 1 Einzelpunkt gilt „keine“ Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, und es werden 0 gewichtete Punkte für das Modul vergeben.
    • Im Bereich von 2 bis 3 Einzelpunkten gilt eine „geringe“ Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, und es werden 2,5 gewichtete Punkte für das Modul vergeben.
    • Im Bereich von 4 bis 5 Einzelpunkten gilt eine „erhebliche“ Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, und es werden 5 gewichtete Punkte für das Modul vergeben.
    • Im Bereich von 6 bis 9 Einzelpunkten gilt eine „schwere“ Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, und es werden 7,5 gewichtete Punkte für das Modul vergeben.
    • Im Bereich von 10 bis 15 Einzelpunkten gilt eine „schwerste“ Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, und es werden 10 gewichtete Punkte für das Modul vergeben.

    Folgende Punktbereiche sind nach Anlage 2 zu Paragraf 15 SGB XI für die einzelnen Module je nach dem Grad der Beeinträchtigung festgelegt:

    Punkte im ModulKeine BeeinträchtigungGeringe BeeinträchtigungErhebliche BeeinträchtigungSchwere BeeinträchtigungSchwerste Beeinträchtigung
    Einzelpunkte in Modul 10 bis 12 bis 34 bis 56 bis 910 bis 15
    Gewichtete Punkte in Modul 102,557,510
    Einzelpunkte in Modul 20 bis 12 bis 56 bis 1011 bis 1617 bis 33
    Gewichtete Punkte in Modul 203,757,511,2515
    Einzelpunkte in Modul 301 bis 23 bis 45 bis 67 bis 65
    Gewichtete Punkte in Modul 303,757,511,2515
    Einzelpunkte in Modul 40 bis 23 bis 78 bis 1819 bis 3627 bis 54
    Gewichtete Punkte in Modul 4010203040
    Einzelpunkte in Modul 5012 bis 34 bis 56 bis 15
    Gewichtete Punkte in Modul 505101520
    Einzelpunkte in Modul 601 bis 34 bis 67 bis 1112 bis 18
    Gewichtete Punkte in Modul 603,757,511,2515

    Pflegegrad nach Punkten berechnen: Welche Gewichtung hat jedes einzelne Modul?

    Die gewichteten Punkte pro Modul lassen für die Berechnung des Pflegegrades bereits auf die Gewichtung der einzelnen Module schließen. Laut Paragraf 15 Absatz 2 SGB XI wird das Modul 1 „Mobilität“ mit 10 Prozent, das Modul 4 „Selbstversorgung“ mit 40 Prozent, das Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“ mit 20 Prozent und das Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ mit 15 Prozent gewichtet.

    Die Module 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten“ und 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ werden zusammen mit 15 Prozent gewichtet. Laut Anlage 2 zu Paragraf 15 SGB XI zählt dafür der höchste Wert aus Modul 2 oder 3. 

    Also: Wird in Modul 2 ein gewichteter Punktewert von 3,75, in Modul 3 aber ein Wert von 7,5 ermittelt, fließt der höhere Wert – in diesem Fall aus Modul 3 – mit 15 Prozent in die Berechnung des Pflegegrades ein.

    Insgesamt können demnach maximal 100 gewichtete Punkte erreicht werden, die zur Berechnung des Pflegegrades ausschlaggebend sind.

    Wie werden die Pflegegrade von 1 bis 5 nach Punkten berechnet?

    Für die Ermittlung des Pflegegrades einer pflegebedürftigen Person werden die gewichteten Punkte der Module 1, 4, 5 und 6 sowie entweder Modul 2 oder Modul 3 addiert. Auf Basis dieser Gesamtpunktzahl kann anschließend laut Paragraf 15 Absatz 3 SGB XI der Pflegegrad bestimmt werden:

    Für Kinder gilt übrigens eine leicht abweichende Bewertung der Gesamtpunkte für die Ermittlung des Pflegegrades.

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