Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt in Deutschland Jahr für Jahr an. Schätzungen des Statistischen Bundesamts Destatis zufolge dürften es aktuell etwa 5,1 bis 5,4 Millionen sein. Nach der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen gibt es noch nicht - werden knapp 800.000 Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung gepflegt. Das ist nicht ganz günstig.
Zwar unterstützt die Pflegeversicherung Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung mit 770 Euro (Pflegegrad 2) bis 2005 Euro (Pflegegrad 5) und je nach Aufenthaltsdauer gibt es einen staatlichen Zuschuss, trotzdem müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen den Eigenanteil selbst stemmen. Diese Kosten variieren je nach Einrichtung. Wie aus einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) hervorgeht, müssen Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner aktuell im Bundesdurchschnitt mit Kosten in Höhe von 2783 Euro rechnen - davon wird je nach Aufenthaltsdauer noch der Entlastungszuschuss in Höhe von 15, 30, 50 oder 75 Prozent des Eigenanteils abgezogen.
Für die Finanzierung der Pflege im Pflegeheim müssen Pflegebedürftige laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro auch ihr Vermögen einsetzen. Erst danach können Leistungen der Hilfe zur Pflege bezogen werden. Gibt es aber eine Möglichkeit, das Vermögen zu schützen?
Wie kann man sein Vermögen vor dem Pflegeheim retten?
Um zu verhindern, dass das eigene Vermögen sozusagen von den Kosten im Pflegeheim aufgefressen wird, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wie die Württembergische Versicherung auf wuerttembergische.de erklärt, eignet sich dazu etwa eine private Zusatzversicherung, die das Einkommen und mögliche Immobilien schützen kann. Laut der Verbraucherzentrale gibt es drei verschiedene Pflegezusatzversicherungen mit unterschiedlichen Vereinbarungen zwischen denen gewählt werden kann sowie die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung.
Auch gibt es die Möglichkeit, privat für den Pflegefall vorzusorgen und selbst finanzielle Rücklagen zu bilden. Dabei müssen Pflegebedürftige zwar auf ihr Erspartes zurückgreifen, müssen dieses bei guter Planung im Idealfall allerdings nicht bis zum Schonvermögen aufbrauchen.
Aber: Unter anderem der Verbraucherschutzverband BIVA-Pflegeschutzbund weist darauf hin, dass die Kosten für die Pflege immer wieder steigen und Kostensteigerungen im "aktuellen Pflegesystem fast ausschließlich durch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen getragen" werden. Es sei daher unmöglich, genau vorauszusagen, wie teuer die Pflege einer Person einmal sein werde. Auf Grundlage der aktuellen Zahlen des VDEK zum bundesdurchschnittlichen Eigenanteil, würden im Pflegeheim aktuell pro Jahr Kosten in Höhe von 33.396 Euro entstehen. Je nach Aufenthaltsdauer würde davon noch der Zuschlag in Höhe von 15, 30, 50 oder 75 Prozent des Eigenanteils abgezogen werden. So würden sich jährliche Kosten in Höhe von durchschnittlich 30.912 Euro, 28.440 Euro, 25.140 Euro oder 21.000 Euro ergeben.
Eine dritte Möglichkeit, das eigene Vermögen zu schützen, sehen einige Pflegebedürftige womöglich in der Schenkung. Laut wuerttembergische.de ist hier allerdings Vorsicht geboten. Wer vor dem Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt das eigene Haus oder andere Vermögenswerte noch eben per Schenkung an Verwandte abgeben möchte, wird von dem vermeintlichen Schlupfloch enttäuscht. Das Sozialamt prüft nämlich im Pflegefall, ob in den letzten zehn Jahren Schenkungen aus dem vorhandenen Vermögen vorgenommen wurden und kann diese aufgrund der "Verarmung des Schenkers" zurückfordern. Das betrifft nicht nur Geld, sondern auch Grundstücke, Häuser und das Eigenheim.
Übrigens: Wer für den Pflegefall vorsorgen möchte, kann sich zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale unabhängig beraten lassen.