Der Schritt ins Pflegeheim zu ziehen, ist nicht eben leicht gemacht. Schließlich heißt es zum einen Abschied nehmen vom alten Leben und sich zum anderen im hohen Alter an ein neues persönliches Umfeld gewöhnen.
Auch die Kostenfrage spielt für viele eine nicht unerhebliche Rolle. Doch wie viel kostet überhaupt ein Platz im Pflegeheim je nach Pflegegrad 1 bis 5, welchen Betrag übernimmt die Pflegekasse und wie hoch ist der Eigenanteil der Versicherten?
So viel kostet ein Platz im Pflegeheim im Durchschnitt
Grundsätzlich muss gerade zu Beginn ein nicht unerheblicher Eigenanteil zu den Pflegekosten vom Versicherten selbst getragen werden. Die Pflegeheim-Zuzahlung beträgt laut pflege.de bundesweit im Schnitt zwischen 1982 Euro und 3180 Euro (Stand September 2024). Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Laut pflege.de ergibt sich der Eigenanteil vor allem aus den hohen Ausgaben für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Insgesamt schwanken die Beträge für den Eigenanteil je nach Bundesland teilweise enorm. Am höchsten ist dieser in Baden-Württemberg (3479 Euro), dicht gefolgt von Nordrhein-Westfalen (3444 Euro) und vom Saarland (3431 Euro), am niedrigsten ist er mit Abstand in Sachsen-Anhalt (2602 Euro). Alle weiteren Beträge für den Eigenanteil in der Pflege für die einzelnen Bundesländer, hat pflege.de online aufgelistet. Mit jedem Jahr sinkt zudem der Anteil, der von den Versicherten selbst getragen werden muss. Grund ist der Leistungszuschuss der Pflegekassen, der zum 1. Januar 2024 gestiegen ist.
Platz im Pflegeheim: So viel zahlt die Pflegekasse
Die monatlichen Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung hingegen sind bundesweit einheitlich geregelt. Allerdings rentieren sich die Beträge erst ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 ist nicht mehr als ein Entlastungsbetrag vorgesehen, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann, wie pflege.de schreibt.
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2005 Euro |
Wie hoch ist der Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten im Heim?
Seit Januar 2022 gibt es abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den Eigenanteil-Betrag der Pflegekosten. Es gilt also: Je länger die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, desto höher der Leistungszuschlag der Pflegekasse. Die gestaffelten Zuschüsse in der Übersicht seit 1. Januar 2024:
- 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr
- 30 Prozent Zuschuss im zweiten Jahr
- 50 Prozent Zuschuss im dritten Jahr
- 75 Prozent Zuschuss ab dem vierten Jahr