Ab Anfang Oktober gelten wieder einige neue Gesetze und Änderungen. Welche das genau sind, hat unsere Redaktion zusammengefasst.
E-Rezept: Start für elektronische Arzneimittelrezepte und Krankmeldungen
Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen vom 1. Oktober an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patienten können die eRezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten, aber auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar 2022 ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente zudem ein Muss.
Eine weitere digitale Neuerung gibt es auch bundesweit für Krankschreibungen. Denn ab dem 1. Oktober müssen Deutsche die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr dreifach auf Papier parat haben. Stattdessen wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Das Ziel dahinter ist, sowohl den kranken Arbeitnehmer als auch die Umwelt zu entlasten. So wird die Krankmeldung direkt von den Arztpraxen automatisch an die Krankenkasse übermittelt - nur eben auf digitalem Weg. Ab dem Juli 2022 soll die eAU dann auch zusätzlich an den Arbeitgeber gehen.
Energiekostenvergleich: Tankstellen müssen Preise vergleichen
Größere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren. Diesbezüglich herrsche unter den deutschen Autofahrern ein großes Informationsdefizit, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ein vorheriger Vergleich war durch die unterschiedlichen Einheiten wie Liter, Kilogramm, und Kubikmeter schwierig.
Internet und Social Media: Härtere Strafen bei Stalking oder Belästigung
Unsittliches Verhalten im Internet wird ab Oktober schneller und härter bestraft. Wer etwa einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher. Dazu muss den Tätern aber ausdrücklich ein "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden können. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Täter das Leben des Opfers dadurch "schwerwiegend" beeinträchtigt. Das bedeutet ab Oktober: es reicht es aus, jemanden "wiederholt" zu belästigen und dessen Leben damit "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen.

Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale "Cyberstalking" ausdrücklich unter Strafe. Zum Beispiel, wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten eines anderen Internetnutzers zugreift.
Eine neue Änderung gibt es auch beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz". Um Hass und Hetze im Netz zu vermeiden, wird ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Das bedeutet: Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und Co. müssen ihren Nutzern die Möglichkeit geben, sich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. Zugleich müssen sie transparenter über ihr Handeln kommunizieren: So können die Internetnutzer zum Beispiel eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.
Corona: Neuerungen bei Quarantäne und Schnelltests
Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Wann diese Regelung einheitlich in Kraft tritt, wird von den Bundesländern im Oktober geklärt. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) befürwortet die Neuerung. Laut der Deutschen Presse-Agentur sprach er von einem Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Pandemie Verantwortung übernehmen müssten. Wer eine Impfung aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer ablehne, könne nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für Verdienstausfall aufkomme.
Apropos zahlen: Auf ungeimpfte Bürger kommen darüber hinaus weitere Kosten zu. Schon ab dem 11. Oktober müssen Coronatests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Ungeimpften in der Regel selbst bezahlt werden.

Leistungssport: Erweiterung des Anti-Doping-Gesetzes
Das deutsche Anti-Doping-Gesetz gibt es seit 2015. Im Oktober tritt nun neuerdings eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder gar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler. Allerdings unter der Voraussetzung, dass sie im Gegenzug den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.
Finanzen: Sinkende Inkassogebühren - steigender Mindestlohn für Gerüstbauer
Inkassodienstleister sind nun in der Pflicht: Sie müssen Schuldner schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten zudem nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Die Inkassokosten mussten vor der Reform von den Schuldnern zusätzlich bezahlt werden. Die Reform stellt damit explizit eine Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge dar.
Gute Nachrichten auch für Gerüstbauer: Diese werden ab dem 1. Oktober besser bezahlt. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro. Und er wird 2022 noch weiter steigen: Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum 1. Oktober auf 17,47 Euro.
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