Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad erhalten ab 2024 mehr Pflegegeld.
Bild: Oliver Berg, picture alliance, dpa (Symbolbild)
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad erhalten ab 2024 mehr Pflegegeld.
Bild: Oliver Berg, picture alliance, dpa (Symbolbild)
In Deutschland steigt die Lebenserwartung von Frauen und Männern immer weiter an. Damit nimmt laut dem Statistischen Bundesamt ( Destatis ) auch die Alterung in der Bundesrepublik zu und die Zahl der Pflegebedürftigen, die in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und Hilfe im Alltag benötigen, wächst von Jahr zu Jahr.
Destatis zufolge werden rund vier von fünf Pflegebedürftigen zuhause versorgt, also etwa 80 Prozent. Die Pflege übernehmen in einem Großteil der Fälle pflegende Angehörige. Mit der Pflegereform 2023 soll unter anderem genau diese Gruppe laut dem Bundesgesundheitsministerium mehr und leichter Unterstützung erhalten sowie Pflegebedürftige , die zuhause gepflegt werden, höhere Leistungen erhalten.
Auf beide Punkte zahlt die Erhöhung des Pflegegeldes ab 1. Januar 2024 ein. Denn häufig geben Pflegebedürftige die Leistung teilweise oder vollständig an ihre pflegenden Angehörigen weiter.
Für einen Anspruch auf Pflegegeld, müssen Pflegebedürftige laut dem Bundesgesundheitsministerium zuhause durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen versorgt werden und zudem mindestens einen Pflegegrad 2 haben. Was Pflegebedürftige anschließend mit dem Geld machen, ist ihnen überlassen, häufig wird es aber als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Übrigens: Wenn die Pflege zum Teil durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird, kann die Leistung mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden und es besteht Anspruch auf anteiliges Pflegegeld . Und nach dem Tod der pflegebedürftigen Person wird das Pflegegeld im Sterbemonat noch an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt - etwa um noch offene Rechnungen zu begeleichen.
Berechtigte Pflegebedürftige erhalten aktuell je nach Pflegegrad von 1 bis 5 folgende monatliche Leistung von der Pflegekasse:
Ab 2024 ändert sich in der Pflege einiges. Dazu zählt auch die Erhöhung des Pflegegeldes . Es wird zum 1. Januar 2024 laut dem Pflegeportal pflege.de das erste Mal seit 2017 angepasst bzw. erhöht. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge steigt die Leistung dann um fünf Prozent. So viel Pflegegeld steht Berechtigten dann zu:
Pflegebedarf | Pflegegeld-Erhöhung | Pflegegeld ab 2024 |
Pflegegrad 1 | - | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 16 Euro mehr | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 27 Euro mehr | 572 Euro |
Pflegegrad 4 | 36 Euro mehr | 764 Euro |
Pflegegrad 5 | 45 Euro mehr | 946 Euro |
Nach der Erhöhung 2024 steht auch zum 1. Januar 2025 erneut eine Anpassung des Pflegegeldes an. Es soll laut pflege.de um 4,5 Prozent erhöht werden. Für berechtigte Pflegebedürftige hätte das folgende Auswirkungen:
Nach dieser Erhöhung soll das Pflegegeld alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Damit steht die nächste Leistungsanpassung am 1. Januar 2028 an.
Übrigens: Wenn die Leistungen der Pflegekasse, zum Beispiel das Pflegegeld , sowie Einkommen und Vermögen für die Pflegeaufwendungen nicht ausreichen, können Betroffene unter bestimmen Voraussetzungen "Hilfe zur Pflege" erhalten.