Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Wie hoch diese sind, hängt auch vom Pflegegrad ab.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, picture alliance, dpa (Symbolbild)
Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Wie hoch diese sind, hängt auch vom Pflegegrad ab.
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Rund fünf Millionen Menschen nehmen in Deutschland laut dem Bundesgesundheitsministerium jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Um Hilfe sowie Pflege im Alltag zu erhalten, haben sie einen Pflegegrad von 1 bis 5 beantragt. Je nach Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf unterschiedliche Leistungen, die auch finanzieller Art sind.
Menschen mit einem Pflegegrad 5 sind stark in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und benötigen in der Regel viel Hilfe. Dementsprechend umfangreich sind auch die Leistungen der Pflegekasse , die Menschen mit dem höchsten der insgesamt fünf Pflegegrade zustehen.
Der Pflegeplattform pflege.de zufolge stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 folgende finanzielle Leistungen zu:
Leistung | Betrag |
Pflegegeld | 901 € pro Monat |
Pflegesachleistung | 2.095 € pro Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.995 € pro Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 € pro Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 € pro Jahr |
Vollstationäre Pflege | 2.005 € pro Monat |
Entlastungsbetrag | 125 € pro Monat |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 40 € pro Monat |
Hausnotruf | 25,50 € pro Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 € für die Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 € pro Monat |
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten aber nicht all diese Leistungen von der Pflegekasse. Was ihnen genau zusteht, hängt nicht nur vom Pflegegrad ab, auch die Umsetzung der Pflege ist ausschlaggebend. Manche Leistungen sind demnach laut dem Bundesgesundheitsministerium etwa nur für Betroffene in der häusliche Pflege gedacht. In diesem Fall übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte der pflegebedürftigen Person die Pflege zuhause.
Werden Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 5 zuhause gepflegt, steht ihnen jeden Monat Pflegegeld in Höhe von 901 Euro zu.
Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro pro Monat können laut pflege.de beansprucht werden, wenn Pflege , Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause übernommen werden. Wird die Leistung für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst nicht voll ausgeschöpft, können Personen mit Pflegegrad 5 bis zu 40 Prozent des Geldes für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden - zusätzlich zum Entlastungsbetrag . Maximal wären das 838 Euro.
Auch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn die Pflege nur zum Teil durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt. Wird die Pflege aufgeteilt, erhalten Pflegebedürftige nur noch anteiliges Pflegegeld. Dabei gilt laut pflege.de der Grundsatz: "Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen."
Ein Beispiel: Paul hat einen anerkannten Pflegegrad 5 und wird zuhause durch seinen Sohn sowie einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Dafür werden 30 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt, also 628,50 Euro. Um diesen Prozentsatz verringert sich das Pflegegeld . Das anteilige Pflegegeld macht dann 630,70 Euro aus.
Genau wie das Pflegegeld , richtet sich auch die Tages- und Nachtpflege an Pflegebedürftige , die zuhause gepflegt werden und soll Angehörige entlasten.
Auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, richtet sich mit maximal 1.774 Euro pro Jahr an Pflegebedürftige in häuslicher Pflege . Zudem kann der Zuschuss für die Kurzzeitpflege mit nicht genutzten Beträgen aus der Verhinderungspflege auf 3.386 Euro aufgestockt werden. Zudem erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 laut pflege.de während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen die Hälfte des Pflegegeldes , also 450,50 Euro pro Monat.
Für die Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 und in häuslicher Pflege Leistungen in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr zu. Werden Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft, kann dieser Betrag auf maximal 2.418 Euro aufgestockt werden. Auch hier haben Betroffene Anspruch auf die Hälfte ihres Pflegegeldes .
Übrigens: Mit der Pflegereform 2023 wird das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, das die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vereinfachen soll.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können außerdem den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe oder für Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege und für Leistungen von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten einsetzen. Nicht genutzte Beträge können zudem bis 30. Juni des Folgejahres angesammelt werden bevor sie verfallen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5, die nicht zuhause gepflegt werden, sondern in einem Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung untergebracht sind, haben laut pflege.de Anspruch auf monatlich 2.005 Euro. In der Regel reicht diese Leistung für die Finanzierung der stationären Pflege aber nicht aus. Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims müssen zudem unabhängig von ihrem Pflegegrad einen Eigenanteil übernehmen.