In der Pflege mangelt es an vielem - vor allem an Heimplätzen und an Pflegekräften. Aber ganz sicher nicht an Pflegebedürftigen. Darunter fallen nicht nur viele Senioren, sondern auch zahlreiche Kinder. Für die Parteien ist die Pflege ein lohnendes Wahlkampfthema, dem sich auch Union, SPD und Grüne angenommen haben.
Betroffene und ihre Angehörigen können zwar Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, doch damit sind längst nicht alle Sorgen beseitigt. Zumal Pflegeheime teurer werden und auch an anderen Stellen die Kosten steigen – etwa, wenn privat eine Pflegekraft angestellt werden soll.
Die bayerische Landesregierung will zumindest die Situation der Praxisanleiter verbessern und hat daher für das Jahr 2025 in Bayern ein Bonusprogramm auf den Weg gebracht. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie im Folgenden.
Was sind Praxisanleiter - und was machen sie?
Als Praxisanleiter werden Ausbilder in Gesundheitsfachberufen bezeichnet, wie das Portal pflegestudium.de informiert. Es handelt sich um Fachkräfte, die die praktische Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung begleiten. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Pflegeschule und Arbeitsplatz, stehen sowohl mit den Lehrern für Pflegeberufe als auch dem Arbeitgeber in Kontakt und sind bei der Abschlussprüfung der Auszubildenden als Fachprüfer zugegen. Praxisanleiter arbeiten auch neue Mitarbeiter ein.
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) verweist darauf, dass seit dem Jahr 2020 im Zuge des neuen Pflegeberufegesetzes für Praxisanleiter die Pflicht besteht, im Jahr 24 Stunden Fortbildung zu absolvieren, insbesondere zu berufspädagogischen Inhalten. Diese müssen gegenüber den zuständigen Behörden nachgewiesen werden. Nach VdPB-Infos gibt es in Bayern fast 20.000 Praxisanleitende.
Praxisanleiter: Wie sieht das Bonusprogramm in Bayern aus?
Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) sieht einen Mangel an „Ausbildungs- und Praxisanleitungskonzepten“. Daher soll „Praxisanleitungen, die innovative Konzepte zur Sicherstellung der Praxisanleitung implementieren und umsetzen (…) unabhängig vom tatsächlichen finanziellen Aufwand ein Bonus in Höhe von 10.000 Euro“ gezahlt werden.
Es soll sich demnach um eine Einmalzahlung handeln. In den Genuss können „didaktische Konzepte für Praxisanleitungssequenzen in allen Versorgungssettings der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, Pädiatrie, stationären Akutpflege, stationären Langzeitpflege und Psychiatrie“ kommen. Als Beispiele für innovative Konzepte werden Projektwochen, Lernwerkstätten, Skills-Lab-Konzepte, evidenzbasierte Pflege und das Projekt „Schüler leiten eine Station“ genannt.
Die Einrichtungen werden mit einer Urkunde ausgezeichnet. Maximal können laut dem LfP 180 Praxisanleitungskonzepte gefördert werden. Es befinden sich also 1,8 Millionen Euro im Topf. Dabei ist neben der Erfüllung der Forderungen der Eingangszeitpunkt der vollständigen Antragsunterlagen entscheidend. Heißt: Schnelligkeit kann sich bezahlt machen.
Die Anträge können ab dem 1. April 2025 gestellt werden, sie müssen dem LfP bis spätestens 30. November 2025 vorliegen. Voraussetzung ist, dass das vorgegebene Formular genutzt wird.
Praxisanleiter: Wer kann vom Bonusprogramm in Bayern profitieren?
Das LfP stellt klare Regeln auf, wem der Bonus von 10.000 Euro für innovative Konzepte bei der Praxisanleitung offen steht. Er richtet sich an einschlägig vorqualifizierte Personen respektive Personengruppen.
Diese müssen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter befähigt sein, indem sie
- eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden oder
- eine Qualifikation zur Praxisanleitung nach §2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder
- eine Qualifikation zur Praxisanleitung nach §2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder
- gleichgestellte Qualifikationen
vorweisen können.
Außerdem müssen sie eine kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich ausüben, ihren Wohnsitz in Bayern haben und einer beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung als Pflegefachperson und/oder als Praxisanleitung in einer bayerischen Einrichtung nach §7 des Pflegeberufegesetzes während der Erstellung und Erprobung des Konzepts nachgehen.
Haben mehrere Einzelpersonen ein prämierungswürdiges Konzept erarbeitet und umgesetzt, können sie dieses als Verbund von Einzelpersonen einreichen. Dann müssen jedoch für jede der Personen die Voraussetzungen vorliegen und angegeben werden. Als Hauptansprechpartner für das LfP gilt die erstgenannte Person. Der Bonus wird in diesem Fall unter den beteiligten Personen aufgeteilt.
Praxisanleiter: Was sagt die Opposition zum Bonusprogramm in Bayern?
Für Kritik sorgen die Maßstäbe, nach denen ein Konzept prämierungswürdig ist. So moniert Claudia Köhler von den Grünen im Merkur: „Wir waren bereits bei den Haushaltsdebatten skeptisch, ob es ohne Richtlinien nicht zu Willkür käme.“ Mit dem Vorgehen ohne transparente Leitplanken könnten sogar neue Probleme geschaffen werden: „Im schlimmsten Fall erzeugen CSU und Freie Wähler auch noch Ungerechtigkeit und schlechte Stimmung, wenn es keine fairen Kriterien für den Bonus gibt.“
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