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Pflegegeld: Wem steht es zu?

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Pflegegeld: Wem steht es zu?

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    Wer daheim privat gepflegt wird, kann unter Umständen Pflegegeld bekommen.
    Wer daheim privat gepflegt wird, kann unter Umständen Pflegegeld bekommen. Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

    Wer im Alter oder aufgrund gesundheitlicher Probleme besondere Pflege benötigt, muss dafür nicht unbedingt in ein Pflegeheim oder auf spezielle Pflegeleistungen zurückgreifen. Viele Menschen entscheiden sich dafür, die häusliche Versorgung selbst zu organisieren. Sie werden dann beispielsweise von Familienmitgliedern oder Freunden gepflegt. Um auch hier finanzielle Unterstützung zu bekommen, gibt es das sogenannte Pflegegeld. Aber wer hat Anspruch darauf und wie hoch fällt es aus? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

    Pflegegeld: Wem steht es zu?

    Pflegebedürftige sollen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Wer sich dazu entscheidet, von Familienmitgliedern, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen gepflegt zu werden, bekommt von der Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Denn die Pflege zu Hause hat laut Gesetz Vorrang vor einer Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung.

    Eine Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist. Außerdem muss laut dem Ministerium mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anrecht auf das Geld.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Pflegegeld von der Pflegekasse direkt auf das Konto überwiesen – und zwar nicht der pflegenden Person, sondern der pflegebedürftigen Person.

    Während einer Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu sechs Wochen und bei einer Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt. Und: Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen haben laut BMG Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.

    Pflegegeld: Wie hoch ist es?

    Wie hoch das Geld ausfällt, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Außerdem wurde das Pflegegeld im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wird die monatliche Leistung folgendermaßen gestaffelt:

    Pflegegeld: Wie muss es eingesetzt werden?

    Für den Einsatz des Pflegegeldes gibt es keine zwingende Vorgabe. Die pflegebedürftige Person kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und „gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter“, schreibt das BMG. Das heißt: Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.

    Übrigens: Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Dann erhalten sie körperbezogene Pflegemaßnahmen oder pflegerische Betreuung – und können unter Umständen anteilig Pflegegeld bekommen.

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