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Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es 2024?

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Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es 2024?

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    Personen mit Pflegegrad 4 sind stark in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt und benötigen viel Hilfe.
    Personen mit Pflegegrad 4 sind stark in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt und benötigen viel Hilfe. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    Hinweis: Für 2025 finden Sie die Informationen in diesem Artikel: Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es ab 2025?

    Das ist der ursprüngliche Artikel:

    Rund fünf Millionen Menschen nehmen laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Sie sind in der Regel pflegebedürftig und haben einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, der sie zu Leistungen in unterschiedlicher Höhe berechtigt. Mit 12,3 Prozent ist Pflegegrad 4 laut dem Statistischen Bundesamt eher selten, aber häufiger vertreten als Pflegegrad 5 (4,9 Prozent). Wie viel Geld Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten, lesen Sie hier.

    Pflegegrad 4: Welche finanziellen Leistungen erhalten Pflegebedürftige?

    Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, dabei beschreibt Pflegegrad 4 laut dem Pflegeportal pflege.de eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Entsprechend hoch sind auch die Leistungen der Pflegekasse. Betroffene haben ab 1. Januar 2024 Anspruch auf folgende Leistungen:

    LeistungsartLeistung und Häufigkeit
    Pflegegeld765 Euro pro Monat
    Pflegesachleistungen1778 Euro pro Monat
    Tages- und Nachtpflege1612 Euro pro Monat
    Kurzzeitpflege1774 Euro pro Monat
    Verhinderungspflege1612 Euro pro Monat
    Vollstationäre Pflege1775 Euro pro Monat
    Entlastungsbetrag125 Euro pro Monat
    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis zu 40 Euro pro Monat
    Hausnotruf25,50 Euro pro Monat
    Wohnraumanpassung4000 Euro pro Maßnahme
    Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten aber nicht all diese Leistungen von der Pflegekasse. Auf welche Leistungen ein Anspruch besteht, hängt nämlich nicht nur vom Pflegegrad, sondern auch von der Umsetzung der Pflege ab. Laut dem BMG sind manche Leistungen etwa nur für die häusliche Pflege gedacht, wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte die Pflege zuhause übernehmen.

    Pflegegeld und mehr bei Pflegegrad 4: Wer bekommt was?

    Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 4 haben laut pflege.de Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 765 Euro (2023: 728 Euro), wenn sie zuhause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte versorgt werden. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung können monatlich Leistungen in Höhe von bis zu 1778 Euro (2023: 1693 Euro) in Anspruch genommen werden. Dabei ist auch eine Kombination beider Leistungen möglich. In diesem Fall wird das Pflegegeld laut pflege.de nicht mehr voll, sondern nur noch anteilig ausbezahlt.

    Nehmen zuhause versorgte Pflegebedürftige Leistungen der Tages- und Nachtpflege in Anspruch, werden sie monatlich mit 1612 Euro von der Pflegekasse unterstützt und erhalten diese Leistung zusätzlich zum Pflegegeld.

    Auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim zum Beispiel nach einem Aufenthalt im Krankenhaus richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden. Pro Jahr beträgt die Leistung maximal 1774 Euro. Mit nicht genutzten Beträgen aus der Verhinderungspflege kann die Kurzzeitpflege laut pflege.de aber unter Umständen auf 3386 Euro aufgestockt werden.

    Für die Verhinderungspflege können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, die zuhause versorgt werden, Leistungen in Höhe von bis zu 1612 Euro pro Jahr beanspruchen. Werden Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft, kann dieser Betrag auf maximal 2418 Euro aufgestockt werden.

    Die Finanzierung beider Leistungen soll übrigens mit Einführung des sogenannten Entlastungsbudgets erleichtert werden. Das wurde mit der Pflegereform 2023 beschlossen. Offiziell wird das Entlastungsbudget im Juli 2025 eingeführt. Laut dem BMG können junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 die Leistung jedoch schon ab 1. Januar 2024 nutzen. Die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege werden dann aus einem gemeinsamen Topf mit einem Budget von 3386 Euro gezahlt.

    Wie die Pflegebedürftigen aller Pflegegrade haben auch Personen mit Pflegegrad 4 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser ermöglicht die Teilnahme an Betreuungsgruppen oder kann für Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege oder für Leistungen von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten eingesetzt werden. Und: Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags können bis Mitte des Folgejahres angesammelt werden bevor sie verfallen.

    Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 nicht zuhause gepflegt, sondern sind in einem Pflegeheim untergebracht, haben sie für die Pflege und Betreuung laut pflege.de Anspruch auf 1775 Euro pro Monat. Damit können die Heimkosten jedoch nicht vollständig gedeckt werden. Bewohnerinnen und Bewohner müssen unabhängig von ihrem Pflegegrad auch einen Eigenanteil zahlen. Das kann schnell teuer werden. Wer eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, kann diese Kosten unter Umständen umgehen.

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