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Pflegegeld in der Kurzzeitpflege: Wie viel bekommt man?

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Pflegegeld in der Kurzzeitpflege: Wie viel bekommt man?

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    In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut.
    In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut. Foto: Sebastian Kahnert, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland wird ein Großteil der knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen zu Hause von Angehörigen gepflegt. Dafür zahlt die Pflegeversicherung laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Pflegegeld. Übernimmt auch ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Versorgung, können Pflegebedürftige dafür die Pflegesachleistungen nutzen und erhalten nur noch ein anteiliges Pflegegeld. Trotzdem kann es passieren, dass die nötige Pflege in den eigenen vier Wänden vorübergehend nicht geleistet werden kann. Wenn der Pflegebedarf zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt steigt, kann die Kurzzeitpflege helfen.

    Anspruch auf die Leistung der Pflegeversicherung besteht dem BMG zufolge ab Pflegegrad 2, wenn „die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht“. Während der Kurzzeitpflege, die pro Jahr für maximal acht Wochen genutzt werden kann, zahlt die Pflegeversicherung die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weiter. Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige dann?

    Kurzzeitpflege: Wie hoch ist die Leistung der Pflegekasse?

    Pflegebedürftige können laut dem BMG und seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 für die Kurzzeitpflege pro Jahr bis zu 1854 Euro für bis zu acht Wochen erhalten – unabhängig von ihrem Pflegegrad. Außerdem kann die Leistung mit nicht genutzten Mitteln aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Das sind bis zu 1685 Euro zusätzlich. So ergibt sich ein Gesamtbudget von maximal 3539 Euro.

    Übrigens: Zur Finanzierung der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege können die Budgets beider Leistungen aktuell kompliziert übertragen werden. Abhilfe soll das Entlastungsbudget schaffen, das im Juli 2025 eingeführt wird. Dann werden beide Leistungen aus einem gemeinsamen Topf finanziert.

    Pflegegeld in der Kurzzeitpflege: Wie viel bekommen Pflegebedürftige?

    Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben, können laut dem BMG Pflegegeld erhalten. Genau wie die Kurzzeitpflege wurde die Leistung zum Jahreswechsel 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Anders als die Kurzzeitpflege ist das Pflegegeld in seiner Höhe allerdings nach den Pflegegraden gestaffelt. So viel Geld bekommen Pflegebedürftige jetzt:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch
    • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

    Wenn Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Pflegegeld und Pflegesachleistung über die Kombinationsleistung miteinander kombiniert werden. Beide Leistungen werden dann allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur prozentual je nach Ausschöpfung ausgezahlt. Beispiel: Nimmt eine pflegebedürftige Person für den ambulanten Pflegedienst also nur 35 Prozent der ihr zustehenden Pflegesachleistungen in Anspruch, wird das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz reduziert. Ausgezahlt werden also 65 Prozent des Pflegegeldes. 

    So hoch ist das anteilige Pflegegeld bei der Kombinationspflege in Zehn-Prozent-Schritten, je nach Pflegegrad:

    Pflegegeld-AnteilPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
    10 Prozent34,70 Euro59,90 Euro80 Euro99 Euro
    20 Prozent69,40 Euro119,80 Euro160 Euro198 Euro
    30 Prozent104,10 Euro197,70 Euro240 Euro297 Euro
    40 Prozent138,80 Euro239,60 Euro320 Euro396 Euro
    50 Prozent173,50 Euro299,50 Euro400 Euro495 Euro
    60 Prozent208,20 Euro359,40 Euro480 Euro594 Euro
    70 Prozent242,90 Euro418,30 Euro560 Euro693 Euro
    80 Prozent277,60 Euro479,20 Euro640 Euro792 Euro
    90 Prozent312,30 Euro539,10 Euro720 Euro891 Euro
    100 Prozent347 Euro599 Euro800 Euro990 Euro

    Was bedeutet das nun für das Pflegegeld in der Kurzzeitpflege? Laut dem BMG wird die Leistung während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt. Pflegebedürftige, die zuvor allein durch Angehörige gepflegt wurden und das Pflegegeld in voller Höhe bekommen haben, bekommen dann also je nach Pflegegrad so viel Geld:

    • Pflegegrad 2: 173,50 Euro pro Monat – gerechnet wird so: 347 Euro x 0,5
    • Pflegegrad 3: 299,50 Euro pro Monat – gerechnet wird so: 599 Euro x 0,5
    • Pflegegrad 4: 400 Euro pro Monat – gerechnet wird so: 800 Euro x 0,5
    • Pflegegrad 5: 495 Euro pro Monat – gerechnet wird so: 990 Euro x 0,5

    Wurden Pflegebedürftige zuvor von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst betreut, wird das ihnen zustehende anteilige Pflegegeld während der Kurzzeitpflege ebenfalls halbiert. So hoch ist die Hälfte des anteiligen Pflegegelds in Zehn-Prozent-Schritten, je nach Pflegegrad, pro Monat:

    Pflegegeld-AnteilPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
    10 Prozent17,35 Euro29,95 Euro40 Euro49,50 Euro
    20 Prozent34,70 Euro59,90 Euro80 Euro99 Euro
    30 Prozent52,05 Euro89,85 Euro120 Euro148,50 Euro
    40 Prozent69,40 Euro119,80 Euro160 Euro198 Euro
    50 Prozent86,75 Euro149,75 Euro200 Euro247,50 Euro
    60 Prozent104,10 Euro179,70 Euro240 Euro297 Euro
    70 Prozent121,45 Euro209,65 Euro280 Euro346,50 Euro
    80 Prozent138,80 Euro239,60 Euro320 Euro396 Euro
    90 Prozent156,15 Euro269,55 Euro360 Euro445,50 Euro
    100 Prozent173,50 Euro299,50 Euro400 Euro495 Euro
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