In Deutschland wird ein Großteil der knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen zu Hause von Angehörigen gepflegt. Dafür zahlt die Pflegeversicherung laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Pflegegeld. Übernimmt auch ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Versorgung, können Pflegebedürftige dafür die Pflegesachleistungen nutzen und erhalten nur noch ein anteiliges Pflegegeld. Trotzdem kann es passieren, dass die nötige Pflege in den eigenen vier Wänden vorübergehend nicht geleistet werden kann. Wenn der Pflegebedarf zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt steigt, kann die Kurzzeitpflege helfen.
Anspruch auf die Leistung der Pflegeversicherung besteht dem BMG zufolge ab Pflegegrad 2, wenn „die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht“. Während der Kurzzeitpflege, die pro Jahr für maximal acht Wochen genutzt werden kann, zahlt die Pflegeversicherung die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weiter. Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige dann?
Kurzzeitpflege: Wie hoch ist die Leistung der Pflegekasse?
Pflegebedürftige können laut dem BMG und seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 für die Kurzzeitpflege pro Jahr bis zu 1854 Euro für bis zu acht Wochen erhalten – unabhängig von ihrem Pflegegrad. Außerdem kann die Leistung mit nicht genutzten Mitteln aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Das sind bis zu 1685 Euro zusätzlich. So ergibt sich ein Gesamtbudget von maximal 3539 Euro.
Übrigens: Zur Finanzierung der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege können die Budgets beider Leistungen aktuell kompliziert übertragen werden. Abhilfe soll das Entlastungsbudget schaffen, das im Juli 2025 eingeführt wird. Dann werden beide Leistungen aus einem gemeinsamen Topf finanziert.
Pflegegeld in der Kurzzeitpflege: Wie viel bekommen Pflegebedürftige?
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben, können laut dem BMG Pflegegeld erhalten. Genau wie die Kurzzeitpflege wurde die Leistung zum Jahreswechsel 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Anders als die Kurzzeitpflege ist das Pflegegeld in seiner Höhe allerdings nach den Pflegegraden gestaffelt. So viel Geld bekommen Pflegebedürftige jetzt:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Wenn Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Pflegegeld und Pflegesachleistung über die Kombinationsleistung miteinander kombiniert werden. Beide Leistungen werden dann allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur prozentual je nach Ausschöpfung ausgezahlt. Beispiel: Nimmt eine pflegebedürftige Person für den ambulanten Pflegedienst also nur 35 Prozent der ihr zustehenden Pflegesachleistungen in Anspruch, wird das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz reduziert. Ausgezahlt werden also 65 Prozent des Pflegegeldes.
So hoch ist das anteilige Pflegegeld bei der Kombinationspflege in Zehn-Prozent-Schritten, je nach Pflegegrad:
Pflegegeld-Anteil | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
10 Prozent | 34,70 Euro | 59,90 Euro | 80 Euro | 99 Euro |
20 Prozent | 69,40 Euro | 119,80 Euro | 160 Euro | 198 Euro |
30 Prozent | 104,10 Euro | 197,70 Euro | 240 Euro | 297 Euro |
40 Prozent | 138,80 Euro | 239,60 Euro | 320 Euro | 396 Euro |
50 Prozent | 173,50 Euro | 299,50 Euro | 400 Euro | 495 Euro |
60 Prozent | 208,20 Euro | 359,40 Euro | 480 Euro | 594 Euro |
70 Prozent | 242,90 Euro | 418,30 Euro | 560 Euro | 693 Euro |
80 Prozent | 277,60 Euro | 479,20 Euro | 640 Euro | 792 Euro |
90 Prozent | 312,30 Euro | 539,10 Euro | 720 Euro | 891 Euro |
100 Prozent | 347 Euro | 599 Euro | 800 Euro | 990 Euro |
Was bedeutet das nun für das Pflegegeld in der Kurzzeitpflege? Laut dem BMG wird die Leistung während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt. Pflegebedürftige, die zuvor allein durch Angehörige gepflegt wurden und das Pflegegeld in voller Höhe bekommen haben, bekommen dann also je nach Pflegegrad so viel Geld:
- Pflegegrad 2: 173,50 Euro pro Monat – gerechnet wird so: 347 Euro x 0,5
- Pflegegrad 3: 299,50 Euro pro Monat – gerechnet wird so: 599 Euro x 0,5
- Pflegegrad 4: 400 Euro pro Monat – gerechnet wird so: 800 Euro x 0,5
- Pflegegrad 5: 495 Euro pro Monat – gerechnet wird so: 990 Euro x 0,5
Wurden Pflegebedürftige zuvor von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst betreut, wird das ihnen zustehende anteilige Pflegegeld während der Kurzzeitpflege ebenfalls halbiert. So hoch ist die Hälfte des anteiligen Pflegegelds in Zehn-Prozent-Schritten, je nach Pflegegrad, pro Monat:
Pflegegeld-Anteil | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
10 Prozent | 17,35 Euro | 29,95 Euro | 40 Euro | 49,50 Euro |
20 Prozent | 34,70 Euro | 59,90 Euro | 80 Euro | 99 Euro |
30 Prozent | 52,05 Euro | 89,85 Euro | 120 Euro | 148,50 Euro |
40 Prozent | 69,40 Euro | 119,80 Euro | 160 Euro | 198 Euro |
50 Prozent | 86,75 Euro | 149,75 Euro | 200 Euro | 247,50 Euro |
60 Prozent | 104,10 Euro | 179,70 Euro | 240 Euro | 297 Euro |
70 Prozent | 121,45 Euro | 209,65 Euro | 280 Euro | 346,50 Euro |
80 Prozent | 138,80 Euro | 239,60 Euro | 320 Euro | 396 Euro |
90 Prozent | 156,15 Euro | 269,55 Euro | 360 Euro | 445,50 Euro |
100 Prozent | 173,50 Euro | 299,50 Euro | 400 Euro | 495 Euro |
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