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Pflegesachleistungen: Bekommt man sie mit Pflegegrad 1?

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Pflegesachleistungen: Bekommt man sie mit Pflegegrad 1?

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    Über die Pflegesachleistungen kann Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst beansprucht werden.
    Über die Pflegesachleistungen kann Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst beansprucht werden. Foto: Chanelle Malambo/peopleimages.com, stock.adobe.com (Symbolbild)

    In Deutschland haben etwa 13,8 Prozent der Pflegebedürftigen einen Pflegegrad 1. Das entspricht laut der aktuellen Pflegestatistik etwa 785.000 Personen. Sie weisen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge „nur verhältnismäßig geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ auf. Trotzdem gelten sie als pflegebedürftig und können bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. Wie sieht es da mit Pflegesachleistungen aus? Kann man sie mit Pflegegrad 1 bekommen?

    Übrigens: Beim Pflegegeld ist der Anspruch klar geregelt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die Leistung nicht bekommen.

    Pflegesachleistungen: Bekommt man sie mit Pflegegrad 1?

    Mit Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Pflegesachleistungen, erklärt das BMG. Aufgrund der vergleichsweise geringen Beeinträchtigung seien für diese Personengruppe weder Pflegegeld noch ambulante Sachleistungen durch Pflegedienste – gemeint sind Pflegesachleistungen – vorgesehen. Diese Leistungen seien Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 vorbehalten. Von dieser Regel gibt es eigentlich auch keine Ausnahme, sondern so etwas wie ein Schlupfloch.

    Mit Pflegegrad 1 gibt es beim Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat nämlich eine Besonderheit. Neben den regulären Einsatzmöglichkeiten kann die Leistung bei Pflegegrad 1 zusätzlich für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Mit dem Entlastungsbetrag können Betroffene so zum Beispiel von einem Pflegedienst beim Duschen oder Baden unterstützt werden.

    Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

    Für einen Anspruch auf Pflegesachleistungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – unter anderem muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Leistung kann dann laut dem Pflegeportal pflege.de beantragt werden, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird und die häusliche Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt wird. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. Je nach Pflegegrad stehen monatlich bestimmte Maximalbeträge zur Verfügung:

    Pflegegrad 1: Warum bekommt man keine Pflegesachleistungen?

    Seit der Pflegereform 2017 sind bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung den Pflegegraden 2 bis 5 vorbehalten. Denn laut dem BMG wurde mit Einführung der Pflegegrade zum 1. Januar 2017 – sie haben die drei Pflegestufen abgelöst – auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit erweitert. Menschen, die vorher nicht als pflegebedürftig eingestuft worden wären, können nun bereits mit leichten Einschränkungen Pflegegrad 1 und damit Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Deshalb ist das Leistungsspektrum bei Pflegegrad 1 eingeschränkt.

    Menschen mit Pflegegrad 1 können zwar keine Sachleistungen oder Pflegegeld erhalten, dafür haben sie aber Anspruch auf bestimmte Leistungen zur Unterstützung, Beratung und Schulung. Ziel ist es, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern.

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