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Ermittlungen in Stadtverwaltung Memmingen: Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen führenden Beamten

Stadtverwaltung Memmingen

Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen führenden Beamten in Memmingen

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    Gegen einen führenden Beamten der Stadtverwaltung in Memmingen hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt.
    Gegen einen führenden Beamten der Stadtverwaltung in Memmingen hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Foto: Ralf Lienert

    Die Memminger Staatsanwaltschaft hat gegen einen führenden Beamten der Stadt einen Strafbefehl beim Amtsgericht Memmingen beantragt. Er soll von einem Unternehmer Mittagessen und Messekarten erhalten haben.

    Strafbefehl: Was wird dem Beamten in Memmingen vorgeworfen?

    Der Tatvorwurf: Der Beamte soll von einem Unternehmer ein kostenloses Mittagessen für sich und seine Mitarbeiter in Höhe von 416,70 Euro sowie Freikarten für eine Fachmesse im Wert von 253 Euro entgegengenommen haben. Aufträge der Stadt habe der Unternehmer zwar aufgrund der hohen Qualität seiner Arbeit erhalten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Doch hätten Mittagessen und Freikarten zur Kundenpflege gedient. Und das hätte der Beamte nicht annehmen dürfen.

    Die Staatsanwaltschaft spricht von Vorteilsnahme in zwei Fällen, deshalb sei eine Geldstrafe in Höhe einer mittleren vierstelligen Summe fällig. Nun muss das Amtsgericht Memmingen darüber entscheiden, ob der Strafbefehl umgesetzt wird. Sollte es so kommen, kann der Beschuldigte dagegen Einspruch erheben. Dann wird der Fall vermutlich vor Gericht landen. Bis eine Entscheidung getroffen ist, weist die Staatsanwaltschaft auf die Unschuldsvermutung hin.

    Ermittlungen gegen Memminger Stadt-Angestellte: Was soll der Unternehmer getan haben?

    Ins Visier der Staatsanwaltschaft waren ein Unternehmer aus dem Zollernalbkreis bei Tübingen und Memminger Verwaltungsmitarbeiter geraten. Der Unternehmer soll 2021 mehrere Ratshausangehörige zu einem Essen eingeladen haben.

    Ein Jahr später soll er städtischen Bediensteten mehrere Eintrittskarten für eine Fachmesse überlassen haben.

    Wie ist der Stand der Ermittlungen gegen den Unternehmer?

    Gegen den Unternehmer wurde ebenfalls ermittelt. Vor wenigen Tagen fiel eine erste Entscheidung. Das Amtsgericht Albstadt hatte geurteilt, dass der Unternehmer wegen Vorteilsgewährung 3000 Euro Strafe zahlen muss.

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