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Teil-Lockdown: Neue Corona-Regeln im Allgäu und in Bayern

Übersicht: Das ist verboten, das ist erlaubt

Teil-Lockdown: Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Allgäu

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    Seit 2. November befindet sich Deutschland im Teil-Lockdown. Neben der Gastronomie mussten auch Fitnesstudios schließen. Seit 13. November hat der Freistaat Bayern zudem den Freizeitsport in Hallen verboten.
    Seit 2. November befindet sich Deutschland im Teil-Lockdown. Neben der Gastronomie mussten auch Fitnesstudios schließen. Seit 13. November hat der Freistaat Bayern zudem den Freizeitsport in Hallen verboten. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Update, 13. Dezember: Die neuen Corona-Regeln für Bayern über Weihnachten und Silvester finden Sie hier.

    Aktualisiert am 17. November, 14 Uhr - Mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem Herunterfahren fast aller Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle in Deutschland brechen. Vor dem Hintergrund dramatisch steigender Infektionszahlen haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten Ende Oktober auf die einschneidendsten Schritte seit dem großen Lockdown im Frühjahr geeinigt (alle Regeln sind weiter unten aufgelistet). Die Maßnahmen gelten bundesweit seit 2. November - vorerst bis zum Monatsende.

    Bayern schränkt Kontakte im Privaten stärker ein

    Bayern hat die einschneidenden Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern eins zu eins umgesetzt und ist an einigen Stellen sogar noch etwas weiter gegangen: Im Freistaat gelten seit 2. November noch strengere Kontaktbeschränkungen als von Bund und Ländern vereinbart - nämlich ausdrücklich auch in Privaträumen. Zudem wurden bis Ende November Veranstaltungen aller Art untersagt und nicht nur solche, die der Unterhaltung dienen - also beispielsweise auch Tagungen und Vereinsversammlungen.

    Nicht nur bundesweit, sondern auch im Allgäu steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen nach wie vor. Alle aktuellen Entwicklungen in der Region erfahren Sie im Newsblog der Allgäuer Zeitung zur Corona-Pandemie.

    Zwischenbilanz: Noch keine neuen Regeln, aber dringende Empfehlungen

    Am 16. November haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer über den aktuellen Stand der Corona-Neuinfektionen ausgestauscht: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte, die Corona-Neuinfektions-Zahlen hätten zwar begonnen zu stagnieren, aber: "Es reicht noch nicht." Neue Corona-Regeln gibt es nach der Zwischenbilanz nicht, aber eindringliche Empfehlungen. Kommende Woche soll eine langfristige Corona-Strategie vorgelegt werden. Am 25. November treffen sich die Länderchefs mit der Kanzlerin wieder.

    Die Stühle werden in Restaurants wieder hochgestellt: Seit 2. November muss die Gastronomie bundesweit schließen. Unser Archivfoto zeigt Familie Schädler, die das "Dein Engel" in Oberstaufen betreibt und erneut von den Schließungen betroffen ist.
    Die Stühle werden in Restaurants wieder hochgestellt: Seit 2. November muss die Gastronomie bundesweit schließen. Unser Archivfoto zeigt Familie Schädler, die das "Dein Engel" in Oberstaufen betreibt und erneut von den Schließungen betroffen ist. Foto: Ralf Lienert, Archiv

    Lockdown: Diese Regeln gelten seit 2. November im Allgäu und bayernweit:

    • KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:
    • Bundesweite Regelgung: Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes - insgesamt maximal zehn Personen - gestatten. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen die Ordnungsbehörden sanktionieren. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands, solle auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.
    • PRIVATE REISEN UND AUSFLÜGE:
    • Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland. Übernachtungsangebote im Inland gibt es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke.
    • VERANSTALTUNGEN:
    • Bundesweit sind Veranstaltungen verboten, die der Unterhaltung dienen - ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Demos)
    • FREIZEITEINRICHTUNGEN/SPORT:
    • Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen wurden geschlossen.
    • GASTRONOMIE:
    • Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben.
    • DIENSTLEISTUNGEN:
    • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich.
    • HANDEL:
    • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet - ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr.
    • SCHULEN UND KITAS:
    • Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen - ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr.
    • HILFEN FÜR UNTERNEHMEN:
    • Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.
    • HOMEOFFICE: Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.
    • MASKEN (Ergänzung vom 16. November): Besonders gefährdete Menschen sollen mit günstigen FFP2-Masken vor einer Ansteckung bewahrt werden. Über 65-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sollen 15 der Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten können. Die Kosten trägt der Bund.
    • ERKÄLTUNGEN (Ergänzung vom 16. November): Personen mit Atemwegserkrankungen sollen zu Hause bleiben, bis die Symptome abgeklungen sind, und sich auskurieren. Besuche bei älteren und gefährdeten Personen sollen nur dann stattfinden, wenn alle Familienmitglieder frei von Krankheitssymptomen sind.

    Regeln der Corona-Ampel gelten weiter in Bayern

    Weiter gelten im Allgäu und bayernweit die Regeln der Corona-Ampel - wenn eine Stadt oder ein Kreis den 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35, 50 bzw. 100 überschritten hat, treten strengere Corona-Regeln in Kraft (Stufe grün, gelb, rot, dunkelrot). Beispielsweise gilt die Maskenpflicht in Grundschulen ab einem Wert von 50 (rote Stufe) oder die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen (hier gibt es eine Übersicht, wo im Allgäu die Maskenpflicht an Plätzen und Straßen gilt). Bei einer Inzidenz von über 100 (Stufe dunkelrot) gilt außerdem das Alkoholverbot ab 21 Uhr auf stark besuchten öffentlichen Plätzen und das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.

    Ende Oktober haben alle Allgäuer Städte und Landkreise den Warnwert 100 überschritten und liegen nach wie vor im dunkelroten Bereich.

    Ab März 2020 hat die Corona-Pandemie das Allgäu fest im Griff: Abstand halten, Maske tragen, Kontaktbeschränkungen einhalten, Lockdowns durchstehen. All das gehörte wegen der Corona-Pandemie in der Region zum Alltag.
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